Das Tarifeinheitsgesetz hat viele Diskussionen hinter sich. Es wurde zunächst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen. Diese führte dazu, dass an ihm Nachbesserungen in einem relativ überschaubaren Umfang vorzunehmen waren. Zuletzt wurde gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte geklagt. Dieser hat nun entschieden. » weiterlesen
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Die Luft für Ryanair wird dünner
Urlaubszeit ist Streikzeit. Wer dachte, dieses Mantra wäre seit dem Tarifeinheitsgesetz Geschichte, wurde am letzten Wochenende eines Besseren belehrt. Die Gewerkschaft Cockpit und mit ihr die Piloten der Fluggesellschaft Ryanair haben 24 Stunden lang gestreikt. In der Folge sind hunderte Flüge ausgefallen und rund 42.000 Passagiere nicht befördert worden. Damit haben die Deutschen es ihren Kollegen in Irland, Schweden und Belgien gleichgetan.
Neben einem höheren Gehalt will die Gewerkschaft Cockpit erreichen, dass Ryanair in Verhandlungen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Piloten eintritt. Nach Informationen aus der Presse müssen die Piloten für vieles aus eigener Tasche aufkommen und sich mit Arbeitsbedingungen zufriedengeben, die mit dem weiteren Berufsstand nicht vergleichbar sind. Wer jetzt empört auf den Tisch haut, sollte kurz innehalten und sich fragen, wie Ryanair Ticketpreise von zehn Euro und weniger anbieten kann. » weiterlesen
Das Schicksal der Tarifeinheit ist ungewiss
Zentrale Vorschrift der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit ist die Kollisionsregel des § 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz (TVG). Nach ihr sind im Falle kollidierender Tarifverträge im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Eben diese Vorschrift hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u.a.) für verfassungswidrig erklärt: § 4a TVG sei mit Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit nicht vereinbar, als es an Vorkehrungen fehle, die sicherstellen, dass die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag nach § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG verdrängt wird, im verdrängenden Tarifvertrag hinreichend berücksichtigt werden. » weiterlesen
BVerfG: Tarifeinheit bleibt zunächst – aber mit Maßgaben
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anträge des Marburger Bundes, des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (Beschluss vom 06.10.2015 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15). Es fehle an gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten. Derzeit sei nicht absehbar, dass den Berufsgewerkschaften bei Fortgeltung des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. » weiterlesen