In Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den europäischen Transportverkehr einer der größten Streitpunkte. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits Ende Januar 2015 – und damit bereits im ersten Monat nach Einführung des neuen Gesetzes – die Anwendung des MiLoG auf reine Transitfahrten ausländischer Unternehmen durch Deutschland ausgesetzt, nachdem die Nachbarländer hiergegen „auf die Barrikaden“ gegangen waren. » weiterlesen
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Diskussionen um den neuen Mindestlohn: Anwendung bei Transitfahrten durch Deutschland?
Nachdem viele Aspekte und Regelungen bereits vor Einführung des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) teils heftig und kontrovers diskutiert wurden, steht seit einigen Tage eine andere Frage im Fokus: Ist das MiLoG auch anzuwenden, wenn bei ausländischen Transportunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland leben, sich aber einige Stunden in Deutschland aufhalten, z.B. weil sie nur (zufällig) durch Deutschland hindurch fahren, um eine Lieferung in einem anderen Land zuzustellen oder abzuholen? Müssen diesen ausländischen Fahrern also die Stunden (Minuten?) in Deutschland mit 8,50 € brutto je Zeitstunde vergütet werden, obwohl ihre nationalen Mindestlohnvorschriften und Arbeitsverträge u.U. deutlich niedrigere Löhne vorsehen? » weiterlesen