Verfallklausel und Mindestlohn – das BAG zu einer Gretchenfrage

RA/FAArbR Lars Christian Möller, KLIEMT.Arbeitsrecht, Berlin

„Sag, wie hältst Du’s mit dem Mindestlohn?“ Wer immer in den letzten Jahren arbeitsvertragliche Verfallklauseln zu gestalten hatte, sah sich unvermittelt dieser Frage gegenüber. Das BAG hat sie nun am 18.09.2018 (Az. 9 AZR 162/18) geklärt. Bislang gab es nur die Pressemitteilung (PM Nr. 43/18), jetzt liegt das vollständige Urteil vor. Diesem lassen sich eine ganze Reihe wichtiger Feststellungen und Hinweise für die Praxis entnehmen. Zuallererst natürlich: Verfallklauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnehmen, sind unwirksam. » weiterlesen