Der Bundestag hat am 25. Oktober 2012 den Gesetzesentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen (BT-Drucksache 17/10773), welchem der Bundesrat am 23. November 2012 zugestimmt hat. Ab dem 1. Januar 2013 ergeben sich nun zwei wesentliche gesetzliche Änderungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Zum einen steigt die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013 von derzeit 400,00 Euro auf 450,00 Euro monatlich. Zum anderen wird die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2013 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen – im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage – der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (Wechsel von sog. Opt-in zu Opt-out). Die Versicherungspflicht wird nach der Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2013 folglich zur Regel. » weiterlesen