Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB haben (Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18). Die Erfurter Richter korrigierten damit die bislang ganz überwiegend von den Arbeit- und Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, dass die zivilrechtliche Verzugskostenpauschale ohne weiteres auch im Arbeitsrecht anwendbar ist. » weiterlesen