Verspätete Lohnzahlung: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verzugskostenpauschale

Dr. Martin Greßlin, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, München

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB haben (Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18). Die Erfurter Richter korrigierten damit die bislang ganz überwiegend von den Arbeit- und Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, dass die zivilrechtliche Verzugskostenpauschale ohne weiteres auch im Arbeitsrecht anwendbar ist. » weiterlesen

Verzugspauschale im Arbeitsrecht – mit großen Schritten auf dem Vormarsch

Dr. Alexander Ulrich, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Dr. Alexander Ulrich, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (RL 2011/7/EU vom 16.02.2011) wurde § 288 BGB um die Absätze fünf und sechs ergänzt. Hiernach kann – unter anderem – der Gläubiger vom Schuldner, sollte dieser mit einer Entgeltforderung im Verzug sein, neben den Verzugszinsen auch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 Satz1 BGB). In der Praxis ist zu beobachten, dass Arbeitnehmer vermehrt diese Verzugspauschale fordern. Bislang ist umstritten, ob die Verzugspauschale auch auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. » weiterlesen