Bayern macht Kursdifferenzschaden gegen Volkswagen geltend

RAin Silvanne Helle, LL.M., Partnerin, Oppenhoff & Partner, Frankfurt

RAin Silvanne Helle, LL.M., Partnerin, Oppenhoff & Partner, Frankfurt

Nachdem sich VW mittlerweile auch in Deutschland bereits Klagen in Milliardenhöhe wegen des  „Abgasskandals“ ausgesetzt sieht, hat Bayern nun erklärt, ebenfalls Klage gegen VW einzureichen – und Baden-Württemberg prüft derzeit ähnliche Schritte. Im Vergleich zu bereits eingereichten vergleichbaren Klagen mit einem Streitwert von über 3 Milliarden Euro, ist der von Bayern geltend gemachte Betrag von 700.000 Euro relativ gering. Anders als in den USA sind die Kläger in den deutschen Verfahren nicht die Käufer, sondern vielmehr Anleger von VW.

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