In seiner Entscheidung vom 19. 6. 2012 (1 AZR 775/10) sprach das BAG einem Unternehmen einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen die Gewerkschaft ver.di zu, weil diese zu einem rechtswidrigen Streik gegen dieses Unternehmen aufgerufen hatte.
Dass ein rechtswidriger Streik zu einer Schadensersatzforderung des Arbeitgebers führen kann, ist eine der stärksten Waffen der Arbeitgeberseite in einem Tarifkonflikt. Meist ist es auch nicht besonders schwierig, nachzuweisen, dass ein Schaden kausal auf einem Arbeitsausstand beruht. Die rechtliche Auseinandersetzung konzentriert sich dann auf die Frage, ob der Streik rechtmäßig war oder nicht. » weiterlesen