Gleich zweimal war das BAG im vergangenen Jahr aufgefordert, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstwagen zu privaten Zwecken zu beantworten. Die Urteile vom 13. 4. (Az. 9 AZR 113/09, DB 2010 S. 1943) und vom 14. 12. 2010 (Az. 9 AZR 331/09) verbindet ein Grundsatz, der in der Praxis leider immer wieder verkannt wird: Die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken ist Entgelt. Beide Entscheidungen betrafen vollkommen unterschiedliche Situationen. Während im einen Fall der Widerruf der Dienstwagenüberlassung in Rede stand, ging es im zweiten Fall um die Pflicht zur Rückgabe des Dienstwagens bei lang dauernder Arbeitsunfähigkeit. » weiterlesen