Der Presse ist zu entnehmen, dass VW für die Zeit des Produktionsausfalls wegen der infolge des Streits mit den Zulieferern ausbleibenden Sitzbezügen und Getriebeteilen Kurzarbeitergeld verlangen will. Darf dem die Bundesagentur für Arbeit Folge leisten?
Die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind in § 96 SGB III festgelegt: Danach muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen und unvermeidbar sein. » weiterlesen