Kurzarbeitergeld: Auswirkungen von Einmalzahlungen und Urlaub

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

In der herannahenden Weihnachtszeit stellt sich mehr als sonst die Frage nach den Auswirkungen von Einmalzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) sowie der Gewährung von Erholungsurlaub auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Aus Sicht des Arbeitgebers geht es dabei nicht nur um den individuellen Anspruch des jeweiligen Beschäftigten, sondern vor allem um die Erfüllung der generellen (Bezugs-)Voraussetzungen. Während einmalige Sonderzahlungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, können längere Urlaubszeiträume mitunter Risiken bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen bergen.

» weiterlesen

Haftungsrisiken bei Wechsel von Kurzarbeit zum Personalabbau vermeiden

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München

Während der Coronakrise haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Damit konnten die laufenden Kosten reduziert und Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die neue Normalität nach dem Lockdown zwingt nun jedoch viele Unternehmen, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze. Teilweise müssen Betriebe sogar komplett geschlossen werden. Die Hoffnung, nach dem Lockdown wie bisher weiterzuarbeiten, bestätigt sich in vielen Fällen nicht. Wenn dies einen Wechsel von Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen erforderlich macht, muss sorgfältig gearbeitet werden. Sonst droht, dass das Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden muss. Dies wiederum würde das Überleben vieler Unternehmen gefährden. » weiterlesen

Schon heute an das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ denken

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München

Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, der sich abzeichnenden Konjunkturschwäche und dem laufenden Strukturwandel mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ entgegenzutreten. Wesentliche Punkte sind dabei, das Kurzarbeitergeld zu vereinfachen und die Weiterbildung zu fördern. » weiterlesen

Kurzarbeitergeld wegen Zulieferstreit?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Der Presse ist zu entnehmen, dass VW für die Zeit des Produktionsausfalls wegen der infolge des Streits mit den Zulieferern ausbleibenden Sitzbezügen und Getriebeteilen Kurzarbeitergeld verlangen will. Darf dem die Bundesagentur für Arbeit Folge leisten?

Die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind in § 96 SGB III festgelegt: Danach muss der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen und unvermeidbar sein. » weiterlesen