Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Steuerzinsen und Nettoprinzip

RA StB Dr. Gerhard Lempenau, Partner bei Ebner Stolz Mönning Bachem, Stuttgart

Seit 1990 werden nach § 233a AO Steuerzinsen erhoben. Anlass waren milliardenschwere Steuernachzahlungen aufgrund Betriebsprüfung, oftmals für lange zurückliegende Jahre. Die Strategie mancher Unternehmen, übervorsichtige Ansätze in der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen und sich später mit der Betriebsprüfung darüber zu streiten, sollte torpediert werden. Bei der Einkommensteuer waren Nachzahlungszinsen abzugsfähig (§ 10   Abs. 1 Nr. 5 EStG); Erstattungszinsen wurden als Kapitaleinkünfte besteuert. Der Zinssatz von 6% war damals angemessen. (mehr …)

Vereinbarung der Verlustübernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG die Vereinbarung einer Verlustübernahmeverpflichtung entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG voraus. Eine wirksame Vereinbarung kann nach Auffassung der Finanzverwaltung entweder durch einen allgemeinen Verweis auf die Geltung des § 302 AktG oder durch Wiedergabe des Wortlauts dieser Vorschrift geschlossen werden.

In dem Steuerboard-Beitrag vom 12. 7. 2010 hatte Prinz bereits die formalen Anerkennungshürden für eine ertragsteuerliche Organschaft vorgestellt. Im Folgenden sollen aktuelle Aspekte, insbesondere im Hinblick auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) des BFH, aufgezeigt werden. (mehr …)

DBA-Schachtelprivileg geht gewerbe-steuerlicher Hinzurechnung vor

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Eine beachtenswerte Variante des Verhältnisses zwischen Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht zeigt sich bei der – in der überwiegenden Zahl der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) vereinbarten – Steuerfreistellung von Dividenden in Deutschland als Ansässigkeitsstaat einer Gesellschaft, welche im Rahmen einer bestimmten Mindestbeteiligung (je nach DBA meist zwischen 10 und 25%) Dividenden aus dem anderen Staat bezieht. Eine Freistellung solcher Dividenden von der Körperschaftsteuer gewährt zunächst § 8 b Abs. 1 KStG, und zwar ohne weitere Voraussetzungen, wohingegen DBA-Schachtelprivilegien schon durch die jeweils geforderte Mindestbeteiligungsquote, darüber hinaus häufig auch durch Aktivitätsvorbehalte und ähnliches qualifiziert sind. Als Folge davon „kippt“ die ursprüngliche Gleichrangigkeit der beiden Regelungen in den meisten Anwendungsfällen zu einer Wirksamkeit nur der innerstaatlichen Regelung hinüber (so dass die Erklärung des Ansatzes von 5% der Dividenden als fingierte Betriebsausgaben gemäß § 8 b Abs. 5 KStG als „Modalität“ der Besteuerung zumindest nachvollziehbar wäre). (mehr …)

Gewerbesteuer – es muss nicht nur die große Reform sein!

Gerd Bunzeck, Partner bei Deloitte & Touche, Düsseldorf

Seit Jahren wird immer wieder über das Schicksal der Gewerbesteuer diskutiert und es werden Vorschläge zur Neugestaltung der kommunalen Finanzen entwickelt. Eine große Reform ist aus Sicht aller Beteiligten überfällig, gestaltet sich aber nach wie vor schwierig. Umso dringender ist weiterhin eine Adressierung der akuten Brennpunkte aus Sicht der Unternehmen und eine Diskussion zu Korrekturbedarf und -möglichkeiten auch im bestehenden System. (mehr …)

E-Bilanz: Einbeziehung von Großunternehmen nötig?

Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter bei ThyssenKrupp AG, Essen

Trotz der vollmundigen Ansage eines für alle Beteiligten wirksamen Bürokratieabbaus im Koalitionsvertrag droht mit der Umsetzung des „Steuerbürokratieabbaugesetzes“ vom 20. 12. 2008 erneut eine erhebliche bürokratische Zusatzbelastung für die Unternehmen. Bereits mit Wirkung für 2011 sollen sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Das hierzu in Arbeit befindliche BMF-Schreiben sieht in dem gerade den Verbänden zur Kenntnis gebrachten Entwurf eine Gliederungstiefe vor, deren Anforderungen von den bisherigen Buchhaltungssystemen nicht erfüllt werden können und die deshalb zu durchgreifenden Anpassungen in den ERP-Systemen der Unternehmen führen. (mehr …)

Bundesfinanzhof bestätigt Sanierungserlass

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die Finanzverwaltung gewährt in bestimmten Fällen sanierungsbedürftigen Unternehmen steuerliche Erleichterungen (Sanierungserlass). Mit Urteil vom 14. 7. 2010 hat der BFH hierzu erstmals Stellung genommen nachdem die erstinstanzliche Rechtsprechung stark divergierte. Der BFH stützt in seinem Urteil die Vorgehensweise der Finanzverwaltung und erteilt damit indirekt der hiervon abweichenden Rechtsprechung des FG München eine Absage, auch wenn der BFH in dem konkret zu entscheidenden Fall die Gewähr von Steuererleichterungen ablehnte, da es sich um eine unternehmerbezogene Sanierung anstatt einer unternehmensbezogenen Sanierung gehandelt habe. (mehr …)

Rückwirkende Verschärfung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG durch das Jahressteuergesetz 2010?

RA/FAStR/StB Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Ein unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb von mehr als 25% bzw. mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft durch einen Erwerber führt im Grundsatz zu einem (steuerlichen) Untergang nicht genutzter Verluste oder eines Zinsvortrags der Gesellschaft (§ 8c Abs. 1 Satz 1 oder 2, § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG). Der Kauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder die Anteilsübertragung im Rahmen einer Umstrukturierung kann somit zu einem erheblichen Steuerschaden der Gesellschaft führen (schädlicher Beteiligungserwerb). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei zahlreichen Unternehmen in Folge der zurückliegenden Wirtschaftskrise Verlustvorträge bestehen, kommt der Vorschrift bei der steuerlichen Strukturierung einer Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung erfahrungsgemäß zentrale Bedeutung zu. Dabei kann Ansatz für eine „richtige“ Strukturierung die Nutzung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG sein (§ 8c Abs. 1 Satz 6 – 8 KStG). (mehr …)

Klare wie zwingende Steuerreformvorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen, Ludwig-Maximilians-Universität München

Die Erbschaftsteuer, deren Reformierung wie Modernisierung kommt nicht zur Ruhe. Längst wäre sie daher auch als Thema in die TV-Talkrunden der Nation eingezogen: Allein, es stehen naturgemäß nicht alle in einem Erbfall Verwickelte und davon Betroffene zur Verfügung. „Der steueroptimale Tod“ – wie es ein Wiener Kollege so unnachahmlich schön formulierte – wäre ansonsten ein mehr als abendfüllendes Thema. (mehr …)