Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Darlehensverzichtsgewinne und Wertverluste bei fremdfinanziertem Vermögen

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Wie ist mit Sachverhalten umzugehen, bei denen die Anschaffung von „steuerverstricktem“ Grundvermögen in hohem Umfang mit Fremdkapital finanziert wurde, dieses Fremdkapital aber (vermeintlich?) nicht „steuerverstrickt“ ist? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Vermögen erheblich an Wert verloren hat und in der Folge der Darlehensgläubiger bereit / gezwungen ist, auf jedenfalls  einen Teil seiner Forderungen gegen den Schuldner zu verzichten, um am Ende nicht ganz leer dazustehen.  (mehr …)

Bundesverfassungsgericht erklärt rückwirkende Besteuerung von bestimmten Anteilsveräußerungen für verfassungswidrig

WP StB Dr. Lutz Schmidt, Partner bei Noerr LLP in Düsseldorf

Das BVerfG hat in der vergangenen Woche eine Entscheidung veröffentlicht, mit der es die rückwirkende Besteuerung von bestimmten Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig erklärt hat (Beschluss vom 7. 7. 2010 – 2 BvR 748/05, u. a., DB0363406). Aus der Entscheidung ergeben sich ggf. massive Auswirkungen bezüglich des Umfangs der Steuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. (mehr …)

Arbeitnehmerentsendungen – Gleichbehandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Auch in Zeiten effizienter Kommunikationsmittel kommt der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern durch Entsendungen innerhalb des Konzerns große Bedeutung zu. Bei kurz- und mittelfristigen Entsendungen bleibt häufig das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat bestehen und der Arbeitnehmer  Mitglied des Sozialversicherungssystems des entsendenden Staats;  das entsendende Unternehmen führt die betriebliche Altersversorgung während der Entsendung fort, das aufnehmende Unternehmen gewährt keine betriebliche Altersversorgung. Umso mehr erstaunt, dass bislang streitig ist, ob Arbeitnehmer im Gaststaat für die Beitragszahlungen an eine Altersversorgungseinrichtung („Einrichtung“) mit Sitz im Ausland dieselben steuerlichen Erleichterungen beanspruchen können, die gewährt werden, wenn Beiträge an eine Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Versicherung im Rahmen einer Direktversicherung) mit Sitz im Inland geleistet werden. (mehr …)

Nur Abfindung in einem Jahr bringt Steuervorteile

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Kommt es in diesen Wochen zu Gesprächen mit einzelnen Mitarbeitern, um die Regeln für eine drohende Kündigung zum Jahresende zu diskutieren, dreht es sich zumeist auch um eine Abfindung als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall. Hierbei sollten die Beteiligten darauf achten, dass diese Zahlung entweder komplett noch 2010 oder im Folgejahr erfolgt. Denn nur dann kommt es zu einer Steuerermäßigung. (mehr …)

Keine Nachzahlungszinsen bei der Umsatzsteuer durch rückwirkende Rechnungsberichtigung?

StB Ursula Slapio, Partnerin bei KPMG, Düsseldorf

Im Rahmen von Außenprüfungen versagt die Finanzverwaltung oft aus formalen Gründen den Vorsteuerabzug. Dieser setzt insbesondere voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung erhalten hat. Enthält die Rechnung nicht alle geforderten Angaben oder  sind Angaben unzutreffend, ist ein Vorsteuerabzug zunächst nicht zulässig. Erst wenn eine berichtigte Rechnung vorliegt, besteht das Recht auf Vorsteuerabzug. Die Rechnungskorrektur wirkt also nicht zurück, so dass es je nach Zeitpunkt der Korrektur und Höhe der Vorsteuer zu erheblichen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO kommen kann. Während geschuldete Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug sich nach Rechnungskorrektur in der Regel aufheben, liegt das Mehrergebnis des Fiskus allein bei den Zinsen. Auch im Erlassweg (§§ 163, 227 AO) kann die Situation zumeist nicht zugunsten des Unternehmens gelöst werden. Der EuGH bringt jetzt Bewegung in die Diskussion. (mehr …)

Treaty Override verstößt doch gegen Verfassungsrecht

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Zahlreiche Staaten – darunter Deutschland und, als Vor-„Reiter“, die USA – verstoßen häufig, ja fast schon gewohnheitsmäßig gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, die sie mit dem Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingegangen sind, indem ihre gesetzgebenden Organe innerstaatliche Rechtsnormen erlassen, die sich in Widerspruch zu DBA-Normen setzen. Wenn ein solcher Staat – wie Deutschland – Völkerrecht durch einfaches Gesetz in sein innerstaatliches Recht transformiert, so dass das Völkerrecht in der Normenhierarchie mit dem innerstaatlichen Recht formal gleichrangig wird, löst die neue innerstaatliche Rechtsnorm als „lex posterior“ das aus dem DBA stammende Recht ab, d. h. das DBA-Recht wird innerstaatlich „überschrieben“, „überrollt“ oder es wird „darüber hinweggeritten“, wie auch immer man den Ausdruck „Treaty Override“ ins Deutsche übersetzen mag. Den völkerrechtlichen Sanktionen, zu denen der andere DBA-Vertragsstaat berechtigt wäre (die aber aus diesem Anlass wohl noch nie ergriffen wurden), sieht man gelassen entgegen. (mehr …)

BFH verpasst Chance zur Fortentwicklung und Verfeinerung seiner Rechtsprechung zur Behandlung von Optionsgeschäften

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 4. 8. 2010 hat der BFH den in einem Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss vom 25. 5. 2010 (IX B 179/09) zu Optionsgeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung veröffentlicht. Der Antragsteller hatte in den Streitjahren 2002 bis 2004 als Optionsgeber Stillhaltergeschäfte auf Terminkontrakte und Devisentermingeschäfte abgeschlossen und hieraus Stillhalterprämien in Höhe von 91 Mio. € erzielt. Mit dem Eingehen der Stillhalterposition war die Verpflichtung verbunden am Fälligkeitstermin bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer den Basiswert zum festgelegten Preis zu liefern bzw. einen entsprechenden Barausgleich zu leisten. Den Stillhalterprämien standen in den Streitjahren Verluste aus Basisgeschäften in Höhe von 93 Mio. € gegenüber. Insgesamt wurde aus den Geschäften ein Verlust erzielt. Betroffen ist die „alte Rechtslage“ vor Einführung der Abgeltungsteuer. (mehr …)

Zur etwaigen Missbrauchsgestaltung bei Immobilien-Objekt-Gesellschaften

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Ausländische Investoren schalten seit vielen Jahren bei Erwerb von in Deutschland und in anderen europäischen Ländern gelegenen Immobilen eigen- und fremdfinanzierte Objekt-Käufergesellschaften ein. Diese sind zumeist in Luxemburg oder den Niederlanden ansässig. Zunächst war das verstärkt in den 80er Jahren zu beobachten. Damals standen hinter den Käufergesellschaften häufig nur wenige institutionelle Anleger, oft aus den skandinavischen Ländern. Seit etwa 5 bis 8 Jahren stehen hinter diesen Käufergesellschaften Anleger aus Europa, aus Übersee und anderen Teilen der Welt, oft hunderte private und institutionelle Investoren, die sich ihrerseits in sog. Private Equity Fonds, ausländischen Personengesellschaften als Kapitalsammelstellen bündeln (müssen!).

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