Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Die Ein-Personen-LLC

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Im amerikanischen Rechtsverkehr wird zunehmen die Rechtsform einer Limited Liability Company („LLC“) verwendet, eine Gesellschaftsform, die die Besonderheit aufweist, dass sie nach amerikanischem Zivilrecht eine haftungsbegrenzte Kapitalgesellschaft darstellt, im amerikanischen Steuerrecht jedoch regelmäßig als Personengesellschaft behandelt wird. Sie verbindet in diesem Fall den gesellschaftsrechtlichen Vorteil der kapitalistischen Haftungsbegrenzung mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft (steuerliche Transparenz). (mehr …)

Die Teilwertabschreibung – Änderungen durch das BilMoG und das geplante JStG 2010

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung geändert. Danach ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Damit gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Ausübung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (Führen von Verzeichnissen) erfüllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. (mehr …)

Einlagenrückgewähr durch ausländische Kapitalgesellschaften – zur Vereinfachung Substanzbesteuerung?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Dieses Thema ist seit Jahren ein Dauerbrenner; gerät es einmal kurzzeitig aus dem Gedächtnis, wartet es nur darauf, bei nächster Gelegenheit wieder in den Fokus der Diskussion zu rücken. Zahlt eine deutsche Kapitalgesellschaft Einlagen (außer Nennkapital), etwa aus der Kapitalrücklage, an ihre Anteilseigner zurück, ist die Einlagenrückgewähr grundsätzlich steuerfrei; lediglich zeitliche Verschiebungen können sich aus der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge (ausschüttbarer Gewinn zuerst) ergeben. (mehr …)

Dürfen nach Großbritannien gezahlte Abfindungen in Deutschland besteuert werden?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind nach nationalem deutschem Recht und regelmäßig auch bei Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, „DBA“) den Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen und damit als Arbeitslohn zu versteuern. Auf dieser Grundlage kann eine in Großbritannien (GB) ansässige Person, die aus Deutschland eine Abfindung erhält, nach dem deutsch/britischen DBA  hiermit nur in GB besteuert werden. Gleichwohl besteuern deutsche Finanzbehörden Abfindungen auf der Grundlage der so genannten Überweisungsklausel („Remittance-Base-Klausel“), wenn oder soweit der Empfänger der Zahlungen nicht den Nachweis erbringt, dass der Betrag nach GB überwiesen wurde. (mehr …)

Steuerfalle „Wirtschaftlicher Arbeitgeber“

WP StB Ulrike Hasbargen, Partnerin bei Ernst & Young und Leiterin Human Capital Deutschland, Schweiz und Österreich

Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft führt dazu, dass zahlreiche ausländische Fach- und Führungskräfte in Deutschland tätig werden. In diesem Zusammenhang stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, in welchem Land seine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit besteuert werden. Deutsche Unternehmen werden dabei von der Finanzverwaltung vielfach als wirtschaftlicher Arbeitgeber eingestuft, auch wenn das Gehalt weiterhin von dem ausländischen rechtlichen Arbeitgeber gezahlt und getragen wird. Dies führt dazu, dass lohnsteuerliche Pflichten früher als erwartet auf sie zukommen. Auch andere Staaten kennen das Institut des wirtschaftlichen Arbeitgebers und so besteht umgekehrt das Risiko, dass deutsche Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, dort auch steuerpflichtig werden, und zwar auch dann, wenn sie im Ausland weniger als 183 Tage tätig sind. (mehr …)

Finanzamt darf auf Scheinrenditen zugreifen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Es klingt zunächst abwegig, ist aber in den Amtsstuben der Finanzämter gängige Praxis: Finanzbeamte versteuern versprochene Scheinerträge aus betrügerischen Schneeballsystemen, auch wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und der Anleger die fiktiven Gewinne beim Anbieter stehen lässt. Das ist vergleichbar mit einer Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen, was unmittelbar bei Reinvestition der Einkommensteuer unterliegt, so der BFH in einem am 16. 3. 2010 veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 4/07, DB 2010 S. 1737). Hiernach lebt die Steuerpflicht auf, sobald Einnahmen aus einem Betrugsmodell lediglich auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden. Auf den Abruf der Gelder kommt es nicht an. (mehr …)

Sind Nichtanwendungserlasse zulässig?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die obersten Finanzbehörden bedienen sich gelegentlich sog. Nichtanwendungserlasse (NAE) um die Wirkung „missliebiger“ Entscheidungen des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus zu vermeiden. Durch einen solchen Erlass wird die Finanzverwaltung angewiesen, eine Entscheidung des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Diese Form der „Umgehung“ der Rechtsprechung ist seit jeher stark umstritten und wird heftig kritisiert. Interessanterweise gibt es derartige NAE auch fast ausschließlich im Steuerrecht. M .E. ist der zulässige Anwendungsbereich von NAE äußerst beschränkt auf besondere Einzelfälle, jedenfalls ist die heutige Praxis der Finanzverwaltung unzulässig. (mehr …)

Ertragsteuerliche Organschaft und Gewinnabführungsverträge – eine unheilvolle Verbindung?

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

Das ertragsteuerliche Gestaltungsinstrument der Organschaft weist eine enge Verbindung zum Gesellschaftsrecht auf. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft führen zu einer weitgehend deckungsgleichen inländischen Ergebnispoolung an der Unternehmensspitze. Die Organgesellschaft – im klassischen Fall eine inländische AG – muss sich durch einen mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ihre Muttergesellschaft (= Organträger) abzuführen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Im Verlustfall muss die Mutter die negativen Ergebnisse tragen. Es entsteht eine unternehmensvertragliche Risikogemeinschaft, ein Haftungsverbund (§ 73 AO). Entsprechendes gilt für eine inländische GmbH als Organgesellschaft, wobei § 17 Satz 2 KStG ergänzend eine ausdrückliche Bezugnahme auf §§ 301, 302 AktG verlangt. Bedingt durch die Ergebnisabführungsverpflichtung weist die Organgesellschaft deshalb immer ein „Null-Ergebnis“ aus. (mehr …)