Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Kein Werbungskostenabzug für umgekehrte Familienheimfahrten bei einer befristeten Auswärtstätigkeit

StB Dr. Simone Wick, DIERKES PARTNER, Hamburg

StB Dr. Simone Wick, DIERKES PARTNER, Hamburg

Wieder einmal hat sich der BFH mit der Abgrenzung von beruflich veranlassten Werbungskosten zu privaten und daher steuerlich irrelevanten Aufwendungen beschäftigt. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob sogenannte umgekehrte Familienheimfahrten auch unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff fallen oder ob diese nur im Sonderfall einer doppelten Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden. Während die Vorinstanz (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10, vgl. hierzu auch Wick, Steuerboard vom 18.07.2014) den Werbungskostenabzug für diese Fahrten bejahte, erteilte der BFH der steuerlichen Anerkennung mit Urteil vom 22.10.2015 – VI R 22/14 (RS1187753) eine Absage. Worüber hatte der Senat zu entscheiden? (mehr …)

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit dem am 9. Dezember 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf soll das Besteuerungsverfahren modernisiert und in ein digitales Zeitalter überführt werden. Jedoch befasst sich der Gesetzesentwurf nicht nur mit den notwendigen Änderungen für eine digitale Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen, sondern enthält noch weitere beachtliche Änderungen, die ausschnittsweise im Folgenden erläutert werden sollen. (mehr …)

Gebot der Stunde nach EuGH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Investmentvermögen

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Am 09.12.2015 erging das mit Spannung erwartete EuGH-Urteil in der Rechtssache Fiscale Eenheid (Rs. C-595/13) zur Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen“ gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die erste, hier interessierende Vorlagefrage des niederländischen Gerichts betrifft die Reichweite der Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Begriffs der umsatzsteuerbefreiten „Sondervermögen“ (in der englischen Fassung: special investment funds). Insoweit folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin vom 20.05.2015 (vgl. hierzu Bujotzek, Steuerboard vom 27.07.2015; zu der zweiten Vorlagefrage betreffend den Begriff „Verwaltung“ vgl. Fischer, Steuerboard vom 26.08.2015): Sämtliche Investitionsvehikel, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen sind, sind „Sondervermögen“ im Sinne der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung. Die Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten ist insoweit durch die Harmonisierung des Aufsichtsrechts überlagert. (mehr …)

Einbringungsgewinn II und Aufwärtsverschmelzung: Praktische Vernunft aus Hamburg

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Zu Ehren des früheren Finanzministers Helmut Schmidt hat das FG Hamburg der praktischen Vernunft in einer komplizierten Steuerangelegenheit zum Durchbruch verholfen: Der Einbringungsgewinn II nach § 22 Abs. 2 UmwStG wird durch eine Aufwärtsverschmelzung nicht ausgelöst (FG Hamburg vom 21.05.2015 – 2 K 12/13, DB1050186, anhängig beim BFH: I R 48/15; vgl. hierzu auch Kreth, StR kompakt, DB1050188). (mehr …)

Pensionskassen und gewerbliche Personengesellschaften – Da geht was!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Anbieter von kapitalgedeckten Altersvorsogeprodukten stehen vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigzinspolitik vor Herausforderungen. Sie suchen daher verstärkt nach alternativen Kapitalanlagen, um eine ausreichende Rendite erwirtschaften zu können. Dabei sind in den vergangenen Jahren u.a. Kapitalanlagen, die einen Private Equity-Investitionsansatz verfolgen, in den Blick geraten. Das Anlagespektrum reicht dabei von klassischem Private Equity Fonds über Real Estate Private Equity und Infrastruktur bis hin zu Energie-, Rohstoff- oder Timberfonds. All diesen Fonds ist gemeinsam, dass sie in der Regel als geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform (insbesondere limited partnership) aufgelegt werden. (mehr …)

Neues zum Familienheim: BFH gewährt Begünstigungstransfer bei unverzüglicher Selbstnutzung und späterer Erbauseinandersetzung

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Nachdem der BFH die Begünstigungsvorschriften zum Familienheim zuletzt sehr restriktiv auslegte (vgl. z.B. zur Versagung der Begünstigung bei Übertragung eines Wohnungsrechts Viskorf, Steuerboard vom 01.09.2014), hat er jüngst entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zugunsten des Erwerbers eines Familienheims entschieden. Er gewährte einem Miterben die volle Begünstigung für ein Familienheim, obwohl die Erbauseinandersetzung nicht zeitnah zum Erbfall erfolgte (BFH, Urteil vom 23.06.2015 – II R 39/13, RS1123000). (mehr …)

Reduzierter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage möglich

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit Urteil vom 23.09.2015 (10 K 4079/14 F) hat das FG Münster entschieden, dass die Anwendung der sog. Fünftelregelung nach § 34b Abs. 1 EStG auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn im Rahmen einer Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung eine steuerfreie Rücklage für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wurde. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung schließt die Bildung der Rücklage gerade nicht die Tarifermäßigung aus.

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Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über eine elektronische Handelsplattform (eBay)

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Privatpersonen, die regelmäßig Verkäufe über eine elektronische Handelsplattform (eBay) tätigen, stellt sich nicht nur die Frage ob bzw. wann die erzielten Gewinne einkommensteuerpflichtige Einnahmen darstellen, sondern auch die Frage, ob die Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Umfang der Verkäufe die Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 Euro nachhaltig überschreitet. (mehr …)