Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Kapitalvermögen oder Arbeitslohn – Prüfungssystematik zur Abgrenzung der Einkunftsarten

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Derzeit prüft die Finanzverwaltung verstärkt Managementkapitalbeteiligungen daraufhin, ob Erlöse daraus als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. In diesem Zusammenhang sind vor allem zwei Fragen relevant:
(1) Hat der Manager wirtschaftliches Eigentum an der Beteiligung erworben?
(2) Wird die Kapitalbeteiligung durch das Arbeitsverhältnis überlagert?
Dabei werden beide Themen in der Regel nebeneinander behandelt und geprüft. Dies ist systematisch jedoch nicht zutreffend, wie eine Entscheidung des FG Münster (FG Münster vom 15.07.2015 – 11 K 4149/12 E) zeigt. (mehr …)

BFH klärt Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit insgesamt vier Entscheidungen vom 02. und 03.12.2015 hat der V. Senat des BFH Stellung bezogen zu Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Wesentlichen hat er dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Eine Organschaft setzt unter anderem eine Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft sowie die Unternehmereigenschaft des Organträgers voraus. Die diesbezüglichen Ausführungen des BFH sind dennoch von Bedeutung, weil die Voraussetzungen für die Annahme einer Organschaft im deutschen Recht strenger sind als die unionsrechtlichen Anforderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die aus diesem Grund im rechtswissenschaftlichen Schrifttum aufgekommenen Zweifel, ob die nationalen Voraussetzungen unionsrechtskonform sind, hat der BFH nunmehr vorerst beseitigt. Darüber hinaus hat der BFH seine Rechtsprechung in einem für die Praxis interessanten Punkt geändert: Auch eine Personengesellschaft soll nun Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können. (mehr …)

Vorweggenommene (Unternehmens-)Erbfolge: Untergang nicht genutzter Verluste bei Übertragung von GmbH-Anteilen

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Der Erwerb von mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hat nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG den Untergang bestehender nicht genutzter Verluste der Gesellschaft zur Folge. Dies gilt nur dann nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. die Kapitalgesellschaft verfügt über steuerpflichtige stille Reserven in Höhe der nicht genutzten Verluste oder die Anteilsübertragung ist eine Umstrukturierungsmaßnahme i.S. der Konzernklausel). Die Vorschrift soll zudem nach Verwaltungsauffassung nicht im Fall einer unentgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge anwendbar sein (BMF vom 04.07.2008, DB 2008 S. 1598, Tz. 4). Diesen verwaltungsseitigen Ausnahmetatbestand lehnt das FG Münster in einer am 01.02.2016 veröffentlichten Entscheidung ab (Urteil vom 04.11.2015 – 9 K 3478/13 F, Rev. zugelassen); die unentgeltliche vorweggenommene Erbfolge ist danach tatbestandsmäßig. (mehr …)

Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen: Entwarnung durch die KStR 2015?

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Director, PwC Düsseldorf

Wie im Blog-Beitrag vom 13.11.2013 berichtet, führen Drittstaatsverschmelzungen auf Ebene des inländischen Anteilseigners zu einer „Steuerfalle“. Denn die Finanzverwaltung vertritt in der jüngeren Vergangenheit in vielen Praxisfällen die Ansicht, dass eine Drittstaatsverschmelzung bei dem übertragenden Rechtsträger in Ermangelung der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG als liquidationsähnlicher Vorgang zu werten sei. Demnach greife eine Sachausschüttung des gesamten Vermögens auf die inländische Anteilseignerebene in Kombination mit einer Einlage in den übernehmenden Rechtsträger. Diese Sachausschüttung soll nach dem Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG) eine volle Besteuerung der stillen Reserven auslösen; für Gewerbesteuerzwecke erfolgt hingegen bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG eine Kürzung. Dass § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG nicht anwendbar ist, wenn keine beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträgers im Inland vorliegt, war sogar Gegenstand einer Bund-Länder-Abstimmung. (mehr …)

Umsatzsteuer beim Asset Deal mit Immobilien: Neues vom BFH zum Erwerb vom Projektentwickler und zur Option

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bei Immobilientransaktionen bereitet die Abgrenzung zwischen nicht umsatzsteuerbarer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) und steuerbarer Grundstückslieferung insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten, wenn ein Projektentwickler an einen Bestandshalter verkauft und hierbei bereits Flächen vermietet sind. In einem jüngst veröffentlichten Urteil widmete sich der BFH (BFH vom 12.08.2015 – XI R 16/14, DB1187746) diesem Fall und sieht in Abweichung zur Finanzverwaltung die Voraussetzungen einer GiG unter bestimmten Bedingungen als erfüllt an. In einem weiteren Urteil entschied derselbe Senat des BFH (BFH vom 21.10.2015 – XI R 40/13, RS1187751), dass die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht einer steuerbaren Grundstückslieferung nur im notariellen Kaufvertrag, nicht aber in einem – notariell beurkundeten – Nachtrag zum Kaufvertrag ausgeübt werden darf. Eine im Nachtrag ausgeübte Option sei unwirksam, so dass im Ergebnis eine umsatzsteuerfreie Veräußerung vorläge. Nachfolgend soll das erste Urteil etwas näher betrachtet werden. (mehr …)

Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges: erstmaliger Bilanzausweis doch kein so maßgebliches Indiz?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

Kapitalgesellschaften können im Regelfall das körperschaftsteuerliche Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) in Anspruch nehmen. Bei Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften gibt es in der Praxis jedoch nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Steuerfreiheit von Erträgen die sog. „Bankenklausel“ (§ 8b Abs. 7 KStG) entgegengehalten wird (etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung). Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31.08.2015 (9 K 27/12 K, EFG 2016 S. 59, rkr.) detailliert mit der dabei relevanten „Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges“ beschäftigt. Wesentlich stärker als in einer früheren Entscheidung desselben Senats (FG Münster vom 11.02.2015 – 9 K 806/13 K, EFG 2015 S. 1222; vgl. hierzu Müller, Steuerboard vom 09.06.2015) kommt in der neuen Entscheidung zum Ausdruck, dass die bilanzielle Zuordnung von Anteilen nur ein erstes Indiz im Rahmen einer Gesamtabwägung sein kann. Das Gericht räumt dabei einer retrospektiven Betrachtung des tatsächlichen Umschlagsverhaltens ganz erhebliches Gewicht ein. (mehr …)

Wertpapierleihe – BFH kassiert erneut steuergetriebenes Finanzprodukt

RA/StB Dr. Rudolf Mikus, Partner bei Beiten Burkhardt, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Rudolf Mikus, Partner bei Beiten Burkhardt, Frankfurt/M.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.08.2015 – I R 88/13 (DB 2016 S. 82) entschieden, dass eine Wertpapierleihe noch keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien bewirkt, wenn sie dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft. Das kann nach Gesamtwürdigung aller Umstände der Fall sein, wenn der Entleiher (1) in wirtschaftlichem Sinne nicht über die Dividenden aus den verliehenen Aktien verfügen kann, (2) nicht die Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben darf und zudem (3) auch nicht das in den Aktien verkörperte Kapital wirtschaftlich nutzen soll, etwa zur Zwischenfinanzierung anderer Vorhaben. In einem solchen Fall erlange der Entleiher lediglich eine „leere“ zivilrechtliche Eigentumshülle, die steuerlich kein wirtschaftliches Eigentum begründe und daher auch keine Zurechnung der Dividenden rechtfertige. Dividenden, die einem solch eine „leere“ Eigentumshülle innehabenden Entleiher ausbezahlt werden, sind steuerlich nicht als Kapitalerträge im Sinne des § 8b KStG freigestellt. (mehr …)

Irrungen und Wirrungen bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Seit Inkrafttreten der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG) im Jahr 2010 ranken sich diverse klärungsbedürftige Probleme um diese Vergünstigung. Über die Behandlung der offenen Zweifelsfragen konnte bislang weder im Schrifttum noch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit erzielt werden. Erhebliche Rechtsunsicherheit ist die Folge. Der Kernpunkt der Streitigkeiten ist, dass sich der Umfang der Vergünstigung bei wortlautgetreuer Anwendung auf ein Minimum beschränken würde. Diverse – gleichwohl schutzbedürftige – Konstellationen wären nicht erfasst. So verwundert es wenig, dass sich der BFH mit einigen Fallgruppen konfrontiert sah. In einem Rundumschlag haben die Richter nun am 25.11.2015 das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den anhängigen Verfahren beizutreten und Stellung zu beziehen. (mehr …)