Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Von Weinkellern, Gartenpavillons und anderen Wohnzwecken: zur Steuerfreiheit privater Immobiliengeschäfte

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Die Veräußerung von Immobilien im steuerlichen Privatvermögen ist nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Diese Frist wurde im Jahr 1999 von zwei auf zehn Jahre verlängert, die Steuerpflicht somit ausgedehnt. Steuerfrei bleibt aber auch innerhalb der Zehnjahresfrist der Verkauf einer Immobilie, die der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Für diese Steuerbefreiung kennt das Gesetz zwei Alternativen: Entweder hat der Steuerpflichtige die Immobilie im Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (unabhängig von der Dauer der Nutzung). Oder der Steuerpflichtige hat die Immobilie zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Mit dieser Ausnahme will der Gesetzgeber notwendige, insbesondere beruflich bedingte Wohnsitzwechsel nicht aus steuerlichen Gründen behindern. Was den Steuerpflichtigen tatsächlich zum Verkauf bewegt, bleibt dagegen unerheblich. (mehr …)

Steuerfreie Leistungen: Neue Spielräume für Arbeitgeber

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

Arbeitgeber haben zahlreiche Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfreie Extraleistungen zu gewähren. Diese Form der Entlohnung ist für Unternehmen attraktiv, weil sie ihren Anteil an den Sozialabgaben sparen. Vor allem aber handelt es sich um eine interessante Option, um in Zeiten des Fachkräftemangels Arbeitnehmer zu motivieren und zu binden.

Hier eröffnet der Gesetzgeber durch die „Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015“ (LStÄR) vom 1. Januar 2015 an in zwei Bereichen neue Spielräume: (mehr …)

Zollkodexanpassungsgesetz: Einführung neuer Betriebsausgabenabzugsverbote geplant

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 24.10.2014 hat der Finanzausschuss seine Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Zollkodexanpassungsgesetzes an den Bundesrat übermittelt (vgl. BR-Drucks. 432/1/14). Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf um „Maßnahmen zur Neutralisierung der Effekte hybrider Steuergestaltungen“ zu ergänzen. Inhaltlich orientiert sich der Vorschlag des Finanzausschusses an dem am 16.09.2014 von der OECD veröffentlichten Maßnahmenkatalog im Rahmen der OECD-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). In Nr. 2 des Maßnahmenkatalogs werden die nationalen Gesetzgeber zu einer Änderung ihrer nationalen Rechtsvorschriften aufgefordert, um eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften bzw. den doppelten Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit sog. hybriden Gestaltungen zu verhindern. Die Empfehlungen des Finanzausschusses gehen jedoch über die von der OECD geforderten Maßnahmen hinaus. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung noch vereinbart, vor Abschluss der für Ende 2015 erwarteten Arbeiten auf Ebene der OECD keine nationalen Maßnahmen zu treffen. (mehr …)

Kostengünstige Alternative zur Änderung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Die Zeit drängt. Nur noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, Gewinnabführungsverträge (GAV) mit einer GmbH anzupassen, die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Dabei kommt es auf die Eintragung des geänderten GAV im Handelsregister noch dieses Jahr an. Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 hatte wesentliche Erleichterungen für die nachträgliche Anpassung eines unzureichenden GAV mit steuerlicher Rückwirkung gebracht. Der Gesetzgeber hatte zudem nachträglich klargestellt, dass der gesamte Veranlagungszeitraum 2014 von der Möglichkeit zur Anpassung eines GAV umfasst ist (§ 17 Abs. 2 KStG i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG a.F.). (mehr …)

Wann wird der Sport zum Arbeitslohn?

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

– Mögliche steuerliche Folgen einer Ehrenmitgliedschaft im Golfclub –

Jeder Golfer ist für das Spiel auf dem Grün mit Regelkunde und Etikette vertraut. Sein Handicap kann jeder, der sich für das Spiel mit dem kleinen weißen Ball interessiert, sofort benennen. Allerdings sollte man auch die Regeln des Steuerrechts kennen, damit dem erfolgreichen Einlochen nicht die Ernüchterung im Steuerbescheid folgt. (mehr …)

Abzugsverbot für Bestechungsgelder und damit zusammenhängende Aufwendungen

Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, München

Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, München

In einem Urteil vom 14.05.2014 (X R 23/12, DB0666120) hat sich der BFH zur Reichweite des Abzugsverbots von Bestechungsgeldern gem. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG geäußert. Danach umfasst das Abzugsverbot auch die Kosten des Strafverfahrens und den Verfall von Wertersatz, wenn das Strafgericht bei der Bemessung des Verfallsbetrags die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt hat. (mehr …)

Deutschland steht still – Steuern im Streik

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Reisende haben es in diesen Tagen schwer in Deutschland. Bahn- und Fluggesellschaften werden abwechselnd bestreikt. Frustration stellt sich ein bei Berufspendlern, Geschäftsreisenden sowie Touristen und in der Presse wird von volkswirtschaftlichen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe pro Streiktag berichtet. Dies bietet Anlass genug, um sich dem Thema Streik einmal aus der steuerlichen Perspektive zu nähern. (mehr …)

EuGH: Pauschalbesteuerung gemäß Investmentsteuergesetz verstößt gegen Unionsrecht

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Erträge aus Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) unterliegen bei den Anlegern der sog. transparenten Besteuerung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Investmentfonds die Besteuerungsgrundlagen rechtzeitig gegenüber den Anlegern bekannt macht und im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 5 Abs. 1 InvStG). Kommt ein Investmentfonds den Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten nicht nach und handelt es sich dabei nicht um einen Spezial-Investmentfonds (sog. intransparenter Fonds), wird der Anleger in Bezug auf seine Investmentanteile pauschal besteuert (§ 6 InvStG). Danach muss der Anleger sämtliche Ausschüttungen, den sog. Zwischengewinn und einen Mehrbetrag von 70 Prozent der Wertsteigerung (d.h. der positiven Differenz zwischen dem letzten und dem ersten Rücknahmepreis des Investmentanteils) versteuern, mindestens jedoch einen Betrag von 6 Prozent des letzten Rücknahmepreises.

Obwohl die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungsplichten sowie die Pauschalbesteueurung formal gleichermaßen für ausländische wie inländische Investmentfonds gelten, wurde die Vereinbarkeit der Pauschalbesteueurung mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) seit Längerem bezweifelt und beschäftigte bereits mehrfach deutsche Gerichte. Mit Urteil vom 9. Oktober 2014 entschied der EuGH (EuGH vom 9. Oktober 2014 – Rs. C-326/12, van Caster = DB0681342), dass die Pauschalbesteueurung gemäß § 6 InvStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße und folglich europarechtswidrig sei. (mehr …)