Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Gewerbesteuer und Dividenden – eine unendliche Geschichte

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Seit ihrer Einführung ist die Steuerbefreiung für Dividenden gem. § 8b KStG für Gewerbesteuerzwecke eine diffizile Angelegenheit. Noch komplizierter wird es, wenn die Dividende mittelbar über eine zwischengeschaltete Mitunternehmerschaft bezogen wird. Im Gewerbesteuerrecht gilt prinzipiell der Grundsatz, dass der auf Ebene einer Mitunternehmerschaft versteuerte Gewerbeertrag nicht nochmals auf Ebene des Mitunternehmers versteuert wird, sofern dieser selbst gewerbesteuerpflichtig ist, wie z. B. eine Kapitalgesellschaft. Dies wird dadurch gewährleistet, dass Gewinn- und Verlustanteile aus einer Mitunternehmerschaft bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des Mitunternehmers gekürzt bzw. hinzugerechnet werden (§ 8 Nr. 8, § 9 Nr. 2 GewStG). Die Regelung gilt auch für ausländische Mitunternehmerschaften, was der Finanzverwaltung aber ein Dorn im Auge ist. (mehr …)

Wichtige OFD-Verfügung zur „Kleinen Organschaftsreform“

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

Mit Datum vom 16.1.2014 hat die OFD Karlsruhe eine nicht bundesweit abgestimmte Arbeitshilfe für die Finanzverwaltung zur sog. „Kleinen Organschaftsreform“ veröffentlicht, die eine erste Richtungsweisung für die Finanzbeamten darstellen soll (vgl. FR 2014 S. 434). Die behandelten Themen „Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs bei der Organgesellschaft“ sowie „Ausländischer Organträger“ haben in der Praxis erhebliche Bedeutung. (mehr …)

Ausländische Betriebsstättenverluste: Präzisierung der Finalitätsbegrifflichkeit

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

Die einmalige Verwertung entstandener Verluste ist eine der zentralen steuerlichen Herausforderungen für international positionierte deutsche Konzerne, um eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit ihre (steuerliche) Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die im Folgenden thematisierten ausländischen Betriebstättenverluste deutscher Kapitalgesellschaften. (mehr …)

Forderungsverluste bei durch Private Equity Fonds gewährten Gesellschafterdarlehen

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Nico Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Wenn das von einem Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft gewährte Darlehen notleidend wird oder ausfällt, hat das für den Gesellschafter nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern ist auch mit steuerlichen Problemen verbunden. Denn der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit geregelt, dass Kapitalgesellschaften nicht nur die Verluste aus der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften selbst, sondern grundsätzlich auch Verluste aus Gesellschafterdarlehen nicht steuermindernd berücksichtigen dürfen, wenn eine Beteiligung von mehr als 25% vorliegt oder bestimmte vom Gesetzgeber als vergleichbar angesehene Konstellationen bestehen (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Hintergrund der Regelung ist, dass der Gesetzgeber Umgehungsgestaltungen verhindern wollte, die dadurch entstehen, dass die Verluste auf Gesellschafterdarlehen steuerlich grundsätzlich abzugsfähig sind, während die Verluste aus Gesellschaftsanteilen sich steuerlich nicht auswirken. Die Rechtsprechung hält die Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH vom 12.03.2014 – I R 87/12, DB0663908). (mehr …)

Umgekehrte Familienheimfahrten können Werbungskosten sein

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

StB Dr. Simone Wick, KPMG AG, Köln

Die Abgrenzung zwischen privaten (somit steuerlich nicht relevanten) und beruflich veranlassten (also abzugsfähigen Kosten) ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung und in der Folge auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das FG Münster hat am 02.06.2014 eine Entscheidung aus August 2013 veröffentlicht (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10 E, Revision anhängig unter VI R 22/14), in der es genau um diese Abgrenzung geht. (mehr …)

Hybride Finanzierungen – Die EU stopft ein Steuerschlupfloch und kommt der OECD zuvor

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Beginn der Initiative in 2012

Im Februar 2012 führte die EU-Kommission eine öffentliche Befragung im Zusammenhang mit doppelter Nichtbesteuerung durch, um Informationen bzgl. bestimmter hybrider Gestaltungen und deren mögliche Wirkung auf den Binnenmarkt einzuholen. In den Antworten auf die Konsultation war man sich generell einig, dass solche Gestaltungen unerwünscht sind, da sie zu erheblichen Einnahmeausfällen führen und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen im Binnenmarkt verzerren. (mehr …)

Bricht der Damm des Gewinnabführungsvertrags zur Abschottung gegen das Ausland: Organschaft zwischen Schwestergesellschaften?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

Der EuGH hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-39/13 bis C-41/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044; siehe hierzu auch Möhlenbrock, DB0664624) entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, dass die niederländische Gruppenbesteuerung zwischen Konzernunternehmen untersagt ist, die über eine im Ausland ansässige Zwischengesellschaft verbunden sind, oder wenn zwei Schwestergesellschaften eine im Ausland ansässige gemeinsame Muttergesellschaft haben.

Die erste Fallkonstellation ist aus deutscher Sicht unproblematisch. Ein Gewinnabführungsvertrag kann zivil- und steuerrechtlich auch „um eine zwischengeschaltete Gesellschaft herum“ abgeschlossen werden, selbst wenn diese im Ausland ansässig ist (stufenübergreifender Gewinnabführungsvertrag). (mehr …)

Entfernungspauschale – Unfälle und Missgeschicke sind mit eingepreist

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Die Entfernungspauschale ermöglicht bekanntlich den Abzug von 30 Cent pro Kilometer der Entfernung zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte als Werbungskosten. Sie ist unabhängig von der Art des Beförderungsmittels und steht daher auch Fußgängern zu. Die Festlegung auf 30 Cent pro Kilometer ist eine gesetzliche Pauschalierung der Wegekosten. Die tatsächlichen Kosten bleiben unerheblich. Gestritten wurde seit einiger Zeit darüber, ob neben der Entfernungspauschale auch außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden können, z.B. Unfallkosten. Der BFH hat dem nun eine Absage erteilt. (mehr …)