#MeToo – auch Bestandteil der US-Steuerreform

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am 22.12.2017 hat US-Präsident Donald Trump den Tax Cuts and Jobs Act unterschrieben, eine Reform des US-Steuerrechts, die aufgrund ihrer weitreichenden Steuererleichterungen für Unternehmen bisher große Aufmerksamkeit erfahren hat (vgl. hierzu bereits Spengel/Heinemann, Steuerboard vom 20.12.2017 und Weggenmann, Steuerboard vom 30.01.2018). Neben den medial viel diskutierten Steuerkürzungen ist in dem Änderungsgesetz eine bisher wenig aufgegriffene, gesellschaftlich jedoch höchst bemerkenswerte Neuregelung versteckt. Sie betrifft den steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung. In dem eilig durch den US-Kongress getriebenen Reformprozess fand im Finanzausschuss des Senats ein Vorschlag des Senators Robert Menendez (Demokratische Partei) Eingang in den finalen Gesetzestext, der in Zeiten der #MeToo-Bewegung augenscheinlich auch das Steuerrecht als Hebel für einen gesellschaftlichen Wandel nutzen will. » weiterlesen

Wieso die Cannabis-Legalisierung föderale Friktionen im US-Steuerrecht offenbart

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Zeitgleich mit der Präsidentenwahl in den USA am 09.11.2016 wurde in einigen Bundesstaaten über die Legalisierung von Cannabis-Produkten abgestimmt. Kalifornien, Maine, Massachusetts und Nevada reihen sich seither in die Liste der Bundesstaaten ein, in denen Besitz, Erwerb und Anbau zu Freizeitzwecken legal sind (recreational marijuana). Hinzu kommen Staaten, in denen jedenfalls Besitz und Erwerb aus medizinischen Gründen legal sind (medical marijuana). Interessant ist der Blick auf das Thema aus der Brille einer Einkommensteuer im bundesstaatlichen Gefüge. Das Steuerrecht beleuchtet hier anschaulich die Friktionen, für die im föderalen Regelungsgeflecht Lösungen gefunden werden müssen. » weiterlesen

Umsatzsteuerlicher Beistand der Finanzverwaltung für Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die derzeit zu bewältigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Hilfe für Flüchtlinge sind nicht zuletzt auch eine finanzielle Herausforderung. Hierbei ist der Fiskus zum einen auf der Ausgabenseite gefordert, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen seiner hoheitlichen Leistungsverwaltung effektiv einzusetzen. Zum anderen ist die Finanzverwaltung aber auch auf der Einnahmenseite bestrebt, das persönliche und finanzielle Engagement von Bürgern und Vereinen steuerlich zu unterstützen. Damit wird im Wege einer zurücknehmenden Eingriffsverwaltung die Unterstützung für Flüchtlinge gefördert. » weiterlesen

EuGH: Umtauschgeschäfte mit virtuellen Währungen (z.B. Bitcoin) umsatzsteuerfrei

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Während dezentral organisierte virtuelle Währungen, zu deren geläufigsten Beispielen der Bitcoin zählt, für ein breites Alltagspublikum noch immer Neuland sind, hat der EuGH bereits zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin-Tauschdienstleistungen entschieden (EuGH vom 22.10.2015 – Rs. C-264/14). Damit hat er einen wichtigen Beitrag zur rechtssicheren steuerlichen Einordnung virtueller Währungen geleistet.   » weiterlesen

Mitverpachtung von Hoteleinrichtung führt zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuer-kürzung

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Im Hotelgewerbe ist es gängige Praxis, dass der Hotelbetreiber nicht lediglich die Hotelimmobilie im Rohausbau pachtet, sondern diesem zugleich die Hoteleinrichtung überlassen wird (Zimmermöblierung, Restauranteinrichtung etc.). Bilanzrechtlich stellen sich dabei diffizile Zuordnungs- und Bewertungsfragen, wenn der Pächter zur Substanzerhaltung oder Ersatzbeschaffung verpflichtet ist (vgl. dazu Hötzel, Steuerboard vom 03.06.2015). Aber auch gewerbesteuerrechtlich kann die Mitverpachtung der Hoteleinrichtung zum Stolperstein für den Verpächter werden, wie ein jüngst veröffentlichtes Urteil des FG Köln zeigt (Urteil vom 29.04.2015 – 13 K 2407/11). » weiterlesen

Eisern verpachtetes Inventar – Was ist zu aktivieren bei wem und wann?

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Der BFH hat mit Urteil vom 12.02.2015 (IV R 29/12, DB0694760) entschieden, eine Instandhaltungsforderung, die einem Verpächter gegen seinen Pächter zusteht, sei nicht zu aktivieren. Die Entscheidung deckt allerdings nicht sämtliche in Pachtverträgen anzutreffende Substanzerhaltungsansprüche ab. Sie dürfte in einigen Branchen zu Rechtsunsicherheiten führen. Hierzu gehören Bilanzierungsfragen bei „eisern verpachtetem Inventar“, wie es beispielsweise im Hotelgeschäft oder im Klinikbereich vorkommt. » weiterlesen

Passentziehung im Windschatten der verschärften Selbstanzeige

David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Mit Jahresbeginn 2015 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen verschärft, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung möglich ist (vgl. BT-Drucks. 18/3018 und 18/3439). Der Gesetzgeber verspricht sich von der Gesetzesänderung – freilich neben der erhofften „Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“ – „mittelfristig Mehreinnahmen für die Länderhaushalte in einer Größenordnung von 15 Mio. Millionen Euro jährlich“. Somit kann sich die Zahllast gegenüber dem Fiskus, die die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ermöglicht, für den einzelnen Steuerpflichtigen deutlich erhöhen. Diese Verschärfung der straf- und steuerrechtlichen Regelungen ist zugleich Anlass, an ein ergänzendes verwaltungsrechtliches Instrument zu erinnern, das dem Fiskus das Eintreiben offener Steuerforderungen erleichtern soll: Die Passentziehung. Oder anders gewendet: Die Möglichkeit der Passentziehung könnte ein (weiterer) Beweggrund für Steuerpflichtige sein, von einer strafbefreienden Selbstanzeige Abstand zu nehmen. » weiterlesen