Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer Luxusreise

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Zwischen Personen, die zusammenleben, kommt es häufig zu Vermögensverschiebungen, auch über die üblichen Gelegenheitsgeschenke hinaus. Schenkungsteuerliche Relevanz haben diese Vermögensverschiebungen zwischen Eheleuten erst, wenn der der Freibetrag von 500.000 € innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Sind die Personen jedoch nicht miteinander verheiratet, stellt sich aufgrund des geringen Freibetrags von 20.000 € regelmäßig die Frage, wann eine Zuwendung dem Finanzamt als steuerpflichtige Schenkung anzuzeigen ist. » weiterlesen

Wertaufstockung bei Einbringung einzelner Sacheinlagegegenstände mit negativem Kapital

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Inwieweit bei der Einbringung von mehreren (Teil-)Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen die Aktivposten und die Passivposten der verschiedenen Sacheinlagegenstände jeweils zu saldieren sind, war bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Von Bedeutung ist die Rechtsfrage z.B., soweit einzelne Sacheinlagegegenstände ein negatives Kapital aufweisen. In seiner Entscheidung vom 13.09.2018 (I R 19/16, DB 2019 S. 341) hat der BFH sich nun mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit bei Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände eine Gesamtbetrachtung für die Überprüfung der Voraussetzungen der Buchwertfortführung zu erfolgen hat. Auch prozessual beinhaltet die Entscheidung erwähnenswerte Besonderheiten. » weiterlesen

Kein Arbeitslohn bei „Fremd“rabatten

RA/StB Dr. Simon Weppner, M.C.L., ist Partner und RA Patrick Grzella ist Associate bei Taylor Wessing, beide Düsseldorf

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs um „Young Talents“ werben immer mehr Unternehmen mit Corporate Benefits, die zusätzlich zum monatlichen Gehalt in Anspruch genommen werden können (Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen, vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessstudios, günstige Mobilfunktarife, etc.). Im Hinblick auf die den Angestellten von anderen Unternehmen gewährten Rabatte stellt sich die Frage, ob diese einen lohn- und einkommensteuerpflichtigen Vorteil begründen. Dies wurde in der Vergangenheit von der Finanzverwaltung in vielen Fällen bejaht, obwohl in zahlreichen Fällen aus steuerlicher Sicht ein insoweit erforderlicher Veranlassungszusammenhang auch mit guten Gründen abgelehnt werden konnte. » weiterlesen

Zum Feststellungsverfahren gemäß § 60a AO

RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.

Für eine (neugegründete) gemeinnützige Organisation kann das Finanzamt nach § 60a AO die Satzung der Organisation auf die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung gemäß Gemeinnützigkeitsrecht hin überprüfen und im Rahmen dieses Verfahrens einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlassen. Wie weit die Prüfungsbefugnis des Finanzamts im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 60a AO reicht, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. » weiterlesen

Quellensteuereinbehalt nach § 50a EStG bei Online-Werbung

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

In jüngster Vergangenheit rückt die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zunehmend in den Fokus. Neben der OECD, die dieses Thema im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts aufgegriffen hat, legt insbesondere die Finanzverwaltung ein immer größeres Augenmerk auf dieses Thema. Letztere vertritt aktuell die Auffassung, dass Vergütungen an ausländische Internetportalbetreiber (z.B. Suchmaschinenanbieter und Social-Media-Plattformen) für das Schalten von Online-Werbung der Quellensteuer nach § 50a EStG unterliegen (vgl. hierzu auch Diffring/Saft, DB 2019 S. 387). Die Mehrbelastung deutscher Kunden beläuft sich hierdurch grds. auf 15% (zzgl. 0,825% Solidaritätszuschlag), wird sich in den meisten Fällen aufgrund vertraglicher „Gross-Up“-Klauseln jedoch auf ca. 18,8% der Vergütung erhöhen (vgl. H 50a.2 EStH). Besonders belastet werden dadurch meist kleinere werbeintensive Unternehmen, denen in der Folge die Insolvenz drohen könnte. » weiterlesen

Weicher Brexit im Steuerrecht? (Brexit-StBG und Änderung des UmwG)

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit seinem am 29.03.2017 erklärten Austritt aus der EU hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine zweijährige Frist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf die EU-Mitgliedschaft automatisch endet. Anlässlich des am 29.03.2019 geplanten Brexit hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgelegt (Brexit-StBG). Mit Wirksamwerden des Austritts ist das Vereinigte Königreich steuerlich als Drittland zu qualifizieren. Folge hiervon ist, dass eine Reihe steuerlicher Begünstigungen auf Sachverhalte mit Bezug zum Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden werden. Bislang noch offen ist, ob die mit dem Brexit einhergehenden steuerlichen Implikationen durch die Vereinbarung einer Übergangsfrist entschärft werden. » weiterlesen

Steuerberatung 4.0

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

Die Digitalisierung der Steuerfunktion in Unternehmen ist ein Dauerthema und vor allem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Digitalisierung bedeutet schließlich nicht nur die Automatisierung von Standards, sondern auch die Weiterentwicklung von Prozessen oder – im Sinne der Steuerberatung – die Verbesserung und Optimierung von Reportings, Analysen und Überwachungsfunktionen zur Sicherstellung der Tax Compliance. In diesem Kontext werden die Veränderungsmechanismen sicher nicht zuletzt auch durch sich verändernde gesetzliche Anforderungen bestimmt. » weiterlesen

Stundung der Wegzugssteuer auch im Verhältnis zur Schweiz? – Spannung vor der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Wächtler

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das FG Baden-Württemberg hat dem EuGH mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2431/15) die bislang ungeklärte Frage vorgelegt, ob die im EU/EWR-Kontext geltenden Stundungsregelungen auch im Verhältnis zur Schweiz gelten müssen. Das FG bejahte diese Frage – im Einklang mit weiten Teilen der Literatur – auf Grundlage des zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen sog. Freizügigkeitsabkommens (FZA), welches 2002 in Kraft trat (hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 08.11.2017). Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Picart vom 15.03.2018 (Rs. C-355/16, Picart) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 27.09.2018 weisen in unterschiedliche Richtungen und lassen das Ergebnis des EuGH damit offener denn je erscheinen. » weiterlesen