Mitverpachtung von Hoteleinrichtung führt zur Versagung der erweiterten Gewerbesteuer-kürzung

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Hotelgewerbe ist es gängige Praxis, dass der Hotelbetreiber nicht lediglich die Hotelimmobilie im Rohausbau pachtet, sondern diesem zugleich die Hoteleinrichtung überlassen wird (Zimmermöblierung, Restauranteinrichtung etc.). Bilanzrechtlich stellen sich dabei diffizile Zuordnungs- und Bewertungsfragen, wenn der Pächter zur Substanzerhaltung oder Ersatzbeschaffung verpflichtet ist (vgl. dazu Hötzel, Steuerboard vom 03.06.2015). Aber auch gewerbesteuerrechtlich kann die Mitverpachtung der Hoteleinrichtung zum Stolperstein für den Verpächter werden, wie ein jüngst veröffentlichtes Urteil des FG Köln zeigt (Urteil vom 29.04.2015 – 13 K 2407/11). » weiterlesen