Stundung der Wegzugssteuer auch im Verhältnis zur Schweiz? – Spannung vor der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Wächtler

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das FG Baden-Württemberg hat dem EuGH mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2431/15) die bislang ungeklärte Frage vorgelegt, ob die im EU/EWR-Kontext geltenden Stundungsregelungen auch im Verhältnis zur Schweiz gelten müssen. Das FG bejahte diese Frage – im Einklang mit weiten Teilen der Literatur – auf Grundlage des zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen sog. Freizügigkeitsabkommens (FZA), welches 2002 in Kraft trat (hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 08.11.2017). Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Picart vom 15.03.2018 (Rs. C-355/16, Picart) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 27.09.2018 weisen in unterschiedliche Richtungen und lassen das Ergebnis des EuGH damit offener denn je erscheinen. » weiterlesen

Wegzug natürlicher Personen – Steuerstundung auch bei Wegzug in die Schweiz?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Salary Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die Deutschland durch Wegzug den Rücken kehren möchten, sehen sich der Gefahr einer Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ausgesetzt. Bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten kommen im Grundsatz großzügige Stundungsregelungen zur Anwendung, nicht aber bei Wegzügen in Drittstaaten. Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2413/15) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob im Fall eines Wegzugs in die Schweiz nicht dieselben Stundungsregeln gelten müssen wie bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten. » weiterlesen

Schweizer Unternehmen dürfen steuerlich nicht diskriminiert werden

Das höchste deutsche Finanzgericht, der BFH in München, hat mit einem viel beachteten Urteil (vom 8. 9. 2010 – I R 6/09, DB 2010 S. 2703, DB0395572) steuerliches Neuland betreten. Im Streitfall ging es – vereinfacht – um die Tochtergesellschaft eines Schweizer Unternehmens in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die deutsche Aktiengesellschaft wurde allein deshalb steuerlich schlechter behandelt als eine „normale“ deutsche Kapitalgesellschaft, weil ihr Alleingesellschafter nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz ansässig war. Der BFH sah hierin einen klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz.

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Die Schweiz ist nicht genug …

Den ähnlich lautenden James Bond-Titel dürften einige Schweizer SVP-Politiker bei folgendem Vorschlag im Sinn gehabt haben: der Vorarlberg, Savoyen, das Elsass, der französische Jura, Norditalien und auch Baden-Württemberg sollen der Schweiz angegliedert werden. Die Vergrößerung der Schweiz solle jedoch nicht in James Bond-Manier, sonder urschweizerisch, das heißt demokratisch ablaufen. » weiterlesen