Teilbetrieb goes Europe

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der „Teilbetrieb“ ist ein wichtiges steuerliches Tatbestandsmerkmal bei Unternehmensumwandlungen. Wird zukünftig ausschließlich von der EU (bzw. vom EuGH) festgelegt, was darunter zu verstehen ist? Der vom BMF im Mai auf seiner Internetseite veröffentlichte Entwurf eines Erlasses zum Umwandlungssteuergesetz weist in diese Richtung. » weiterlesen

Teilbetriebsbegriff – schleichender dogmatischer Wechsel?

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Der Teilbetriebsbegriff hat im (Umwandlungs)Steuerrecht erhebliche praktische Bedeutung. Nur bei Vorliegen eines Teilbetriebs können Umwandlungsvorgänge steuerneutral vollzogen werden. Nach bisherigem nationalem Verständnis ist als Teilbetrieb ein organisch, geschlossener mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- und lebensfähig ist. Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, sofern die jeweilige Tätigkeit endgültig beim Übertragenden eingestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, dass sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen. » weiterlesen