UmwSt-Erlass: Verschärfungen ohne Übergangsregelung

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (sog. SEStEG) vom 7. 12. 2006 wurde das Umwandlungssteuergesetz grundlegend reformiert. Wie bei jeder grundlegenden Gesetzesreform treten nicht unerhebliche Zweifelsfragen für den Gesetzesanwender auf. Für die Diskussion, wie die Zweifelsfragen aus Sicht der Finanzverwaltung zu beantworten sind, hat sich die Finanzverwaltung gut fünf Jahre Zeit genommen und nunmehr den lang ersehnten ersten (öffentlichen) Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 15. 6. 2011 übersendet. » weiterlesen

Flexibilität adieu – neues Verständnis der Rückwirkungsfiktion

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Finanzverwaltung ihr Verständnis des Umfangs der steuerlichen Rückwirkungsfiktion im Sinne von § 2 UmwStG zu ändern. Zukünftig sollen stets und ausschließlich die rechtlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich sein. § 2 UmwStG eröffnet die Möglichkeit, Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge ausnahmsweise und abweichend von den zivilrechtlichen Regelungen mit steuerlicher Wirkung auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monate vor Anmeldung des Vorgangs beim zuständigen Registergericht zurück zu beziehen. » weiterlesen

Teilbetriebsbegriff – schleichender dogmatischer Wechsel?

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Der Teilbetriebsbegriff hat im (Umwandlungs)Steuerrecht erhebliche praktische Bedeutung. Nur bei Vorliegen eines Teilbetriebs können Umwandlungsvorgänge steuerneutral vollzogen werden. Nach bisherigem nationalem Verständnis ist als Teilbetrieb ein organisch, geschlossener mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- und lebensfähig ist. Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, sofern die jeweilige Tätigkeit endgültig beim Übertragenden eingestellt wird. Hierzu ist es erforderlich, dass sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen übergehen. » weiterlesen

SE en vogue

Was haben Allianz, BASF und die Porsche Automobil Holding gemeinsam? Alle Drei tragen das Rechtskleid der Societas Europaea (SE) und sind damit im besten Sinne en vogue. Nachweislich einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Umsetzung und Auswirkungen des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) waren im Frühjahr 2009  369 SEs innerhalb der EU/des EWR registriert, darunter 91 in Deutschland. » weiterlesen

Zur rückwirkenden Organschafts-begründung nach Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung

Neben der Frage nach der Fortführung etwaig bestehender Gewinnabführungsverträge ist in Umwandlungsfällen für Zwecke der rückwirkenden Begründung von Organschaftsverhältnissen insbesondere das Vorliegen einer finanziellen Eingliederung der (potentiellen) Organgesellschaft zu Beginn ihres Wirtschaftsjahres in den übernehmenden Rechtsträger relevant. Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, sofern der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres kraft seiner Beteiligung mit ununterbrochener Stimmrechtsmehrheit beteiligt ist. Umstritten ist, ob die in den §§ 2 Abs. 1, 20 Abs. 7, 8 UmwStG 1995 bzw. nunmehr in den §§ 2 Abs. 1, 20 Abs. 5, 6 UmwStG geregelten Rückwirkungsfiktionen eine auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückreichende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den übernehmenden Rechtsträger begründen können. Nach Ansicht der Finanzverwaltung und Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der finanziellen Eingliederung um eine Voraussetzung tatsächlicher Art, die dementsprechend rückbeziehungsfeindlich ist. Nach ganz herrschender Auffassung im Schrifttum stellt sich die finanzielle Eingliederung indes als Tatbestandsmerkmal rechtlicher Natur dar und wird hiernach von den umwandlungssteuerlichen Rückwirkungsfiktionen erfasst. » weiterlesen

Lehrstück zum Missbrauch bei Spaltung von Kapitalgesellschaften

StB Richard Engl, Partner bei Pöllath+Partners, München

Das Umwandlungssteuerrecht sollte der Wirtschaft ermöglichen, die Struktur von Unternehmungen im Zeitablauf wechselnden Anforderungen ohne wesentliche Steuerbelastungen anzupassen. Dabei muss der Unternehmer auf den Wortlaut einer gesetzlichen Regelung vertrauen, das heißt, diese erst einmal verstehen können. Was aber, wenn eine Gesetzesfassung unverständlich ist, sich Auslegungen durch Literatur oder FinVerw gar nicht aus dem Wortsinn erschließen, er keine verbindliche Auskunft von der FinVerw erhält und sein StB ihm sagt, die zukünftige Auslegung durch die Gerichte sei wegen deren Bindung an den Wortlaut höchst fraglich? Dann erhält der Unternehmer „Steine statt Brot“. » weiterlesen

Die Entstrickung oder das denkbar große Stück vom Steuerkuchen

Mit dem am 13. 12. 2006 in Kraft getretenen Gesetz über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wollte der Gesetzgeber u. a. sicherstellen, dass im Inland entstandene stille Reserven auch dann der deutschen Besteuerung unterliegen, wenn das betreffende Wirtschaftsgut zwischenzeitlich ins Ausland überführt wird. Ganz offensichtlich sorgt sich der deutsche Fiskus darüber, dass er möglicherweise gar nichts oder zu wenig von dem Kuchen abbekommt, den der Steuerpflichtige in Deutschland gebacken, dann aber ins Ausland verbracht hat. Und ganz ähnlich wie in den Kindertagen waren die Augen dabei größer als der Magen, was mitunter Bauchweh hervorrufen kann.

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