Das BAG hat sich am 16.12.2020 (erneut) mit dem bei einer Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich ab dem ersten Tag der Überlassung einschlägigen Gleichstellungsgrundsatz und dessen Abbedingung befassen müssen (Az. 5 AZR 22/19; 5 AZR 131/19; 5 AZR 143/19 (A). In dem hiesig besprochenen Urteil des BAG spielte eine von der Zeitarbeitnehmerin angeführte (vermeintliche) und im Instanzenzug abgelehnte Europarechtswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen keine Rolle. Das BAG konnte diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen lassen, da der equal pay-Anspruch bereits an den im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfristen bzw. einer nicht hinreichende Substantiierung des Anspruchs bzw. dessen Höhe scheiterte. » weiterlesen
Archiv der Kategorie: Bissels, Alexander
AÜG-Reform 2017: Der Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer naht!
Mit Wirkung zum 01.04.2017 hat der Gesetzgeber bekanntermaßen das AÜG angepasst. Die Arbeitnehmerüberlassung soll – so die Gesetzesbegründung – „auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung des Arbeitskräftebedarfs hin orientiert werden“. Missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes in Form der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sollen vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 18/9232 S. 2, 19). » weiterlesen
BSG: „Echter Aufwendungsersatz“ = kein Entgelt im Rahmen von equal pay!
In der Praxis stellt sich – gerade in Zusammenhang mit der Bestimmung des equal pay-Begriffs bei sog. „CGZP-Fällen“ – die Frage, ob der von dem Personaldienstleister den überlassenen Zeitarbeitnehmern oftmals gewährte Aufwendungsersatz, z.B. Fahrgeld oder VMA, tatsächlich als Entgelt im engeren Sinne anzusehen ist. Bejahendenfalls würde dieser im Rahmen einer Vergleichsrechnung, ob eine Differenz zwischen der dem überlassenen Arbeitnehmer und der dem Stammbeschäftigten gewährten Vergütung besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, zu berücksichtigen sein. » weiterlesen
Nach den Sondierungsgesprächen: Ende gut, alles gut für die Zeitarbeit?
Am 12.01.2018 haben CDU/CSU und SPD die Sondierungsgespräche zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf 28 Seiten zusammengefasst. Aus arbeitsrechtlicher Sicht waren die Gespräche insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung spannend. » weiterlesen
BAG bestätigt „Fallschirmlösung“: Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei „Scheinwerkverträgen“
Nach ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung schützt eine vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vor den unerwünschten Folgen eines „Scheinwerkvertrages“; die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem de facto als Zeitarbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter und dem Kundenunternehmen wird durch diese verhindert, selbst wenn sich der an sich vereinbarte Werkvertrag im Nachgang als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung darstellen sollte (vgl. nur: LAG Baden-Württemberg vom 18.06.2015 – 6 Sa 52/14; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.2015 – 2 Sa 689/14). Eine vorsorglich eingeholte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wirkt in diesem Fall folglich wie ein „Fallschirm“. » weiterlesen
Werkvertrag, Zeitarbeit & Co.: Koalitionsausschuss verständigt sich auf weitere Änderungen
Über die von Schwarz-Rot unternommenen „Anstrengungen“, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Großprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-/Dienstverträge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. Dazu wurde zunächst am 16.11.2015 ein Gesetzentwurf präsentiert, der nach einer deutlichen Kritik aus allen Lagern angepasst wurde. Die neue Fassung wurde sodann mit einigen Anpassungen am 17.02.2016 vorgelegt. Inhaltlich unverändert befasste sich der Koalitionsausschuss im April 2016 mit dem Gesetzesvorhaben. Am 10.05.2016 konnte schließlich ein politischer (wenn auch inhaltlich nicht zufriedenstellender) Durchbruch erzielt werden. » weiterlesen
BAG: Elternzeitantrag unterliegt dem strengen Schriftformerfordernis
Das BAG hatte die Frage zu entscheiden, ob es für das Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG ausreicht, wenn die Arbeitnehmerin den Antrag per Telefax stellt (Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15, siehe PM des BAG). Während die Vorinstanzen dies bejahten (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14), verneinte das BAG das Vorliegen eines wirksamen Antrags, da für das Elternzeitverlangen die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB erforderlich sei und diese durch ein Telefax nicht gewahrt werde. » weiterlesen
Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung
Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung keinen Schadensersatz für die Differenz zwischen dem höheren Entgelt der Stammbeschäftigten und der den eingesetzten Zeitarbeitnehmern gewährten Vergütung zahlen muss. Mit Urteil vom 22.02.2016 wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Zeitarbeitsrichtlinie, der einen EU-rechtlichen Amtshaftungsanspruch auslösen könnte, zumindest nicht offenkundig ist. » weiterlesen
Der „Fallschirm“ einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem „Scheinwerkvertrag“ weiter!
Erneut sorgt das LAG Baden-Württemberg für Aufmerksamkeit. Nachdem die 3. und 4. Kammer bereits Ende 2014 (Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14 und Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14; siehe hierzu auch den Blogbeitrag von Bissels) für Aufsehen gesorgt hatten, indem sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen zwei gegenläufige Entscheidungen zur sog. „Fallschirmlösung“ bei jedenfalls vergleichbaren Sachverhalten gefällt haben, haben nun (erneut) die 3. und 6. Kammer des Gerichts (Urteil vom 09.04.2015 – 3 Sa 53/14 und Urteil vom 07.05.2015 – 6 Sa 78/14) nachgelegt und die überwiegend vertretene Auffassung bestätigt, nach der im Falle einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem eingesetzten Arbeitnehmer begründet wird, sofern der Verleiher über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. » weiterlesen
ArbG Düsseldorf: Leistungsboni (doch) auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar!
Das ArbG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.04.2015 (Az. 5 Ca 1675/15) entschieden, dass ein Leistungsbonus auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung zu dem Urteil vor. Dennoch ist die Botschaft für Arbeitgeber erfreulich, denn das ArbG Düsseldorf lässt erkennen, dass nicht lediglich solche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können, die die „Normalleistung“ vergüten sollen, sondern sämtliche Zahlungen, die in einem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistungen stehen. » weiterlesen