Hinterbliebenenversorgung: Ausschluss deutlich jüngerer Ehegatten ist zulässig

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern als Teil der betrieblichen Altersversorgung eine Hinterbliebenenversorgung gewähren, haben ein Interesse daran, das finanzielle Risiko zu begrenzen, das sich daraus ergibt, dass Arbeitnehmer erheblich jüngere Ehepartner haben. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Vereinbarung von Altersabstandsklauseln.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.02.2018 über die Regelung in einer Versorgungsordnung entschieden, die vorsah, dass ein Anspruch auf Leistungen an Ehegatten nur besteht, wenn diese nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Regelung wirksam und stellt keine Diskriminierung des Arbeitnehmers wegen des Alters dar. » weiterlesen

Berücksichtigung von Wandelschuldverschreibungen bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung

RA Dr. Markus Rasner, Partner / RA Katharina Leoff, LL.M., Oppenhoff & Partner, Köln

Bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein öffentliches Übernahmeangebot sind grundsätzlich auch die vom Bieter für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise zu berücksichtigen, so den BGH in einem aktuellen Urteil vom 07.11.2017 (II ZR 37/16). Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Anfang 2014 übernahm der US-Konzern McKesson den Stuttgarter Pharmahändler Celesio. Im Vorfeld hatte McKesson Wandelschuldverschreibungen der Celesio von einem Hedgefonds erworben und unmittelbar danach in Aktien gewandelt. Der höchste dabei gezahlte Preis betrug 30,95 €. Die klagenden Aktionäre, die das Übernahmeangebot zum Preis von 23,50 € je Aktie angenommen hatten, verlangten Zahlung des Differenzbetrags von 7,45 € je Aktie.

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Weisungsfreiheit ist das einzige was zählt – Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

RA /Fachanwalt für Arbeitsrecht RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln

Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht. Wer sich nicht tagtäglich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen beschäftigt, der dürfte überrascht sein, dass diese Frage noch immer nicht abschließend geklärt ist. Doch obwohl selbst der Gesetzgeber sich durch Einführung des eher schlecht als recht gelungenen § 611a BGB an einer Definition des Arbeitsverhältnisses versucht hat, bedarf es auch weiterhin gerichtlicher Klärung über die Frage, ob der in einem Unternehmen Beschäftigte freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist. » weiterlesen

Führt die GroKo zum Unternehmensstrafrecht?

RA/FAStR Philipp Külz, Partner / RA Dr. Andreas Minkoff, ROXIN Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf

„Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne.“ So lauteten die Planungen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2013. Diese Prüfung scheint mittlerweile zumindest weit fortgeschritten zu sein. In ihrem neuen Koalitionsvertrag (Stand 07.02.2018) führen die Parteien aus, das Sanktionsrecht tatsächlich neu regeln zu wollen – im Wesentlichen zum Nachteil der Betroffenen. Neben der Erhöhung des Sanktionsrahmens durch Ausrichtung an der Wirtschaftskraft des Unternehmens (bislang im Höchstmaß zehn Millionen Euro; bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze künftig bei zehn Prozent des Umsatzes liegen) und der Abschaffung des Opportunitätsprinzips soll nunmehr offenbar tatsächlich auch ein Unternehmensstrafrecht kommen.

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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – Die angekündigten Änderungen im Arbeitsrecht

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

In Ergänzung und weiterer Detaillierung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors hier) haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag (Stand: 07.02.2018, 12:45 Uhr) jetzt unter anderem auf konkrete Änderungen im Befristungs- und Arbeitszeitrecht geeinigt. Vor allem die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die sich im Ergebnispapier der Sondierungen nicht fanden, aber nach dem SPD-Sonderparteitag eine Bedingung für die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen war, schränken die durch die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung vermittelte Flexibilität von Unternehmen stark ein. » weiterlesen

Finale in Erfurt – Abpfiff für Heinz Müller

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Ein Spiel dauert 90 Minuten“ – in diesem Fall waren es dreimal 90 Minuten bis das Bundesarbeitsgericht am 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16) sein mit Spannung erwartetes Revisions-Urteil zur Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball verkündete. Bundesligavereine und Verbände dürfen endgültig aufatmen. Das BAG hat die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und ebenso wie bereits die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15) im Sinne des beklagten Vereins entschieden. Lizenzspielerverträge mit Profifußballern dürfen auch länger als zwei Jahre befristet werden. Zu einer Revolution wie seinerzeit nach dem Bosman-Urteil (EuGH, Urteil vom 15.12.1995 – Rs. C-415/93) wird es deswegen ebenso wenig kommen wie zu gefürchteten (weiteren) Wettbewerbsnachteilen der deutschen Fußball-Bundesliga im internationalen Vergleich. » weiterlesen

BSG: „Echter Aufwendungsersatz“ = kein Entgelt im Rahmen von equal pay!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

In der Praxis stellt sich – gerade in Zusammenhang mit der Bestimmung des equal pay-Begriffs bei sog. „CGZP-Fällen“ – die Frage, ob der von dem Personaldienstleister den überlassenen Zeitarbeitnehmern oftmals gewährte Aufwendungsersatz, z.B. Fahrgeld oder VMA, tatsächlich als Entgelt im engeren Sinne anzusehen ist. Bejahendenfalls würde dieser im Rahmen einer Vergleichsrechnung, ob eine Differenz zwischen der dem überlassenen Arbeitnehmer und der dem Stammbeschäftigten gewährten Vergütung besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, zu berücksichtigen sein. » weiterlesen

Aktuelles zu kartellrechtlichen Spielräumen beim Vertrieb von Markenprodukten

RA Dr. René Grafunder LL.M., Partner, Dentons Europe LLP

Markenhersteller investieren erheblich in den Ruf und die Wahrnehmung ihrer Produkte. Etwa wird vielen zu George Clooney sofort die passende Marke einfallen. Wie können Markenhersteller sicherstellen, dass sich die Kosten und Mühen am Ende durch entsprechend attraktive Verkaufspreise und Margen auszahlen?

Am Anfang steht eine Grundentscheidung: Will der Hersteller seine Produkte im Eigenvertrieb oder über unabhängige Händler verkaufen? Beim Eigenvertrieb, also dem Vertrieb über eigene Verkäufer oder weisungsabhängige Handelsvertreter, behält er die Vertriebshoheit und kann damit insbesondere die Preise am Markt selbst festlegen.

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Wird bezahlter Urlaub verhindert, kann er unbegrenzt übertragen und angesammelt werden

RAin Franziska Merkl, Rödl & Partner, Hof

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 29.11.2017 – Rs. C-214/16) verfallen Ansprüche auf bezahlten Urlaub dann nicht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen konnte. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei nicht erforderlich. » weiterlesen

Nach den Sondierungsgesprächen: Ende gut, alles gut für die Zeitarbeit?

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Am 12.01.2018 haben CDU/CSU und SPD die Sondierungsgespräche zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf 28 Seiten zusammengefasst. Aus arbeitsrechtlicher Sicht waren die Gespräche insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung spannend. » weiterlesen