Finale in Erfurt – Abpfiff für Heinz Müller

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Ein Spiel dauert 90 Minuten“ – in diesem Fall waren es dreimal 90 Minuten bis das Bundesarbeitsgericht am 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16) sein mit Spannung erwartetes Revisions-Urteil zur Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball verkündete. Bundesligavereine und Verbände dürfen endgültig aufatmen. Das BAG hat die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und ebenso wie bereits die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15) im Sinne des beklagten Vereins entschieden. Lizenzspielerverträge mit Profifußballern dürfen auch länger als zwei Jahre befristet werden. Zu einer Revolution wie seinerzeit nach dem Bosman-Urteil (EuGH, Urteil vom 15.12.1995 – Rs. C-415/93) wird es deswegen ebenso wenig kommen wie zu gefürchteten (weiteren) Wettbewerbsnachteilen der deutschen Fußball-Bundesliga im internationalen Vergleich. » weiterlesen

Sieg für den Profifußball – nach Verlängerung

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

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Der Fußball ist immer noch der Deutschen liebstes Kind. In keiner anderen Sportart wurde eine arbeitsgerichtliche Entscheidung selbst von der breiten Öffentlichkeit je mit so viel Spannung erwartet wie jetzt im Fall des ehemaligen Mainzer Bundeligatorhüters Heinz Müller. Auch bei den Bundesligavereinen und Verbänden hätte die Anspannung vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 17.02.2016 (Az. 4 Sa 202/15, siehe die Pressemitteilung) kaum größer sein können – auch wenn dies im Vorfeld kaum einer zugeben wollte. Schließlich ging es um nicht mehr und nicht weniger als das eherne Prinzip, Lizenzspielerverträge mit Profifußballern auch länger als zwei Jahre zu befristen. Das Arbeitsgericht Mainz (Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14, vgl. hierzu auch den Blogbeitrag von Falter / Meyer-Michaelis) brachte den Ball ins Rollen als es der Entfristungsklage von Herrn Müller gegen den 1. FSV Mainz 05 im vergangenen Frühjahr stattgab. Nun hat das LAG Mainz die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und auf die Berufung des Vereins die Entfristungsklage abgewiesen. » weiterlesen

Das „richtige“ Gericht bei Klagen von GmbH-Geschäftsführern

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

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Für Klagen von GmbH-Geschäftsführern sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Dies ist keine neue Erkenntnis und doch mussten sich die Gerichte für Arbeits- und Zivilsachen in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Frage des „richtigen“ Rechtswegs auseinandersetzen. Klassiker bei Rechtswegstreitigkeiten sind die Fälle der Beförderung von Arbeitnehmern auf die Position des Geschäftsführers. Genau mit einem solchen Sachverhalt – in der Insolvenz der GmbH – hatte sich das BAG in seinem jüngsten Beschluss vom 4. 2. 2013 (Az.: 10 AZB 78/12, DB 2013 S. 521) zu befassen. Danach steht fest: Auf die Organstellung kommt es an. Ist der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Klageerhebung (noch) nicht vom Amt abberufen, sind die Landgerichte zuständig. » weiterlesen

Neues vom BAG zur Pauschalabgeltung von Überstunden

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ – so oder so ähnlich steht es in tausenden Arbeitsverträgen. Das Risiko, gleichwohl zur Zahlung von Überstunden verpflichtet zu sein, vermeiden Arbeitgeber dadurch nicht. Dies ist keine neue Erkenntnis. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden seien unwirksam (BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09, DB 2011 S. 61). Zwei jüngere Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22.2.2012 – 5 AZR 765/10, DB 2012 S. 1932; BAG, Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 406/10, DB 2011 S. 2550) bestätigen diese Rechtsprechung, bringen aber zugleich Klarheit in einige Fragen, welche die Praxis bis vor Kurzem vor praktische Probleme beim arbeitsrechtlichen Dauerbrenner „Überstundenabgeltung“ stellte.

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BAG billigt kurzfristigen Verbandsaustritt von Arbeitgebern

RA FAArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin bei McDermott Will & Emery, Rechts¬anwälte Steuerberater LLP, Düsssseldorf

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Durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband meinen viele tarifgebundene Arbeitgeber, die Fesseln der Tarifbindung gänzlich abstreifen zu können. Dies ist ein Trugschluss. Aufgrund sogenannter Nachbindung bleiben sie unverändert an bereits bestehende Tarifwerke gebunden. Der „rechtzeitige“ Austritt kann allerdings dann helfen, wenn Tarifverträge erst nach dem Verbandsaustritt abgeschlossen werden. Gerade die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen lässt sich dadurch häufig vermeiden. » weiterlesen