BAG schafft Klarheit: Keine Änderung der Darlegungs- und Beweislasten im Überstundenvergütungsprozess

RAin Kerstin Helmerich ist Associate im Frankfurter Büro von Simmons & Simmons und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich mit Urteil vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) seine bisherige Rechtsprechung zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten im Überstundenvergütungsprozess bestätigt.

Die Grundsätze des BAG waren in Folge des sog. „Stechuhr-Urteils“ des EuGH vom
14. Mai 2019 (C-55/18) durch das Arbeitsgericht Emden mit Teilurteil vom 9. November 2020 (2 Ca 399/18) in Frage gestellt worden. Die Bestätigung des Urteils des Arbeitsgericht Emden hätte zu einer entscheidenden Umverteilung der Darlegungs- und Beweislasten zuungunsten der Arbeitgeber führen können, die noch kein nach der Rechtsprechung des EuGH erforderliches „objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem“ eingeführt haben. » weiterlesen

Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Personalengpässen durch Omikron

Alexander Greth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.

Die neue Corona-Variante Omikron hat Deutschland fest im Griff. Da sie infektiöser ist als ihre Vorgänger, werden massive Personalausfälle wegen Krankheit und Quarantäne von Mitarbeitenden erwartet. Unternehmen reagieren darauf mit Notfallplänen. Verkürzte Öffnungszeiten im Einzelhandel sind nicht mehr fern und Energieversorger denken offenbar über eine Kasernierung von Mitarbeitenden in kritischen Bereichen nach. Mit Ausnahme von Unternehmen, die aufgrund von Lieferengpässen ohnehin die Produktion herunterfahren müssen, wird es für die meisten Arbeitgeber darum gehen, die durch steigende Infektionszahlen verursachten Personalausfälle auszugleichen. Dies bedeutet in erster Linie, dass die arbeitsfähigen Mitarbeitenden für die Dauer der Omikron Welle mehr arbeiten oder in andere Bereichen aushelfen müssen. In einem intakten Arbeitsverhältnis werden dazu sachgerechte einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Arbeitsrechtlich interessant ist der Konfliktfall. » weiterlesen

Überstundenvergütung nun doch für Besserverdiener?!

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Im Zusammenhang mit der – nicht einvernehmlichen – Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden nahezu automatisch Überstundenklagen erhoben. Oftmals gewinnt man dabei das Gefühl, dass die Klageerhebung nur dazu dient, den „Vergleichstopf“ größer zu machen; während der bestehenden Arbeitsverhältnisse jedenfalls werden von den Mitarbeitern nur selten Überstundenvergütungen verlangt. Dies gilt im ganz besonderen Maße für die Arbeitnehmer, die nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung als „Besserverdiener“ gelten, also solche, deren Jahresvergütung die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung überschreitet. Nur zur Verdeutlichung: die Beitragsbemessungsgrenze Rente West liegt im Jahr 2021 bei EUR 7.100,00 brutto pro Monat, also EUR 85.200,00 pro Jahr. » weiterlesen

Neues vom BAG zur Pauschalabgeltung von Überstunden

RA/FA für ArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ – so oder so ähnlich steht es in tausenden Arbeitsverträgen. Das Risiko, gleichwohl zur Zahlung von Überstunden verpflichtet zu sein, vermeiden Arbeitgeber dadurch nicht. Dies ist keine neue Erkenntnis. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden seien unwirksam (BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09, DB 2011 S. 61). Zwei jüngere Entscheidungen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 22.2.2012 – 5 AZR 765/10, DB 2012 S. 1932; BAG, Urteil vom 17.8.2011 – 5 AZR 406/10, DB 2011 S. 2550) bestätigen diese Rechtsprechung, bringen aber zugleich Klarheit in einige Fragen, welche die Praxis bis vor Kurzem vor praktische Probleme beim arbeitsrechtlichen Dauerbrenner „Überstundenabgeltung“ stellte.

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