Frauenquote im Vorstand – Der Entwurf des zweiten Führungspositionen-Gesetzes

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Familienministerin Franziska Giffey hat den Entwurf eines zweiten Führungspositionen-Gesetzes vorgelegt. Es bringt Änderungen und Ergänzungen zu einem Gesetz aus dem Jahre 2015, mit dem zum einen eine fixe Geschlechterquote in den Aufsichtsräten mitbestimmter börsennotierter Unternehmen und zum anderen eine flexible Quote mit Zielgrößen für sonstige Aufsichtsräte und Führungsebenen eingeführt wurde. Der Gesetzentwurf sieht für die Privatwirtschaft im wesentlichen drei Neuerungen vor, nämlich die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der fixen Aufsichtsratsquote auf alle paritätischen mitbestimmten Unternehmen und die Einführung einer Vorstandsquote im Sinne eines Mindestbeteiligungsgebots. » weiterlesen

Corona und die große Hauptversammlung

Im Frühjahr 2020 stehen die Hauptversammlungen der großen DAX-Gesellschaften an. Säle voller Menschen, dichtgedrängt auf dem Parkett und am Buffet, einen ganzen Tag lang. Kann man sich das in Corona-Zeiten noch erlauben? Wenn Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt werden, da mag man schon fragen, ob die Aktionärstreffen ganz unbehelligt bleiben.

Eine schon einberufene HV kann bis zu ihrem Beginn vom Vorstand abgesagt werden (BGH Urteil vom 30.06.2015 – II ZR 142/14, DB 2015 S. 2504). Ein völliger Verzicht auf die Hauptversammlung (HV) ist von Rechts wegen nicht möglich, § 175 Abs. 2 S. 2 AktG bestimmt: „Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.“ Immerhin wäre Zeit bis in den August, um die HV zu platzieren (wenn Kalender= Geschäftsjahr). Und selbst eine Überschreitung der acht Monate bleibt ohne gravierende Folgen. Die Beschlüsse einer danach einberufenen HV wären nicht deshalb anfechtbar; ein Zwangsgeldverfahren (§ 407 Abs. 1 AktG) gegen Vorstandsmitglieder dürfte es bei der gegebenen Gefährdungslage nicht geben. » weiterlesen

E-Scooter everywhere … Wo steht die Regulierung?

RA Dr. Norman Koschmieder, Hengeler Mueller, Berlin

Leichte Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, sind seit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) im vergangenen Sommer kaum mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. So beliebt insbesondere die sogenannten Sharing-Modelle bei den Nutzern sind, so stark ist auch der Ruf nach einer stärkeren Regulierung. Vielerorts reicht die vorhandene Infrastruktur nicht aus, um dem schnell wachsenden Angebot und zunehmenden Flächennutzungskonflikten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Daher erwägen die Kommunen seit geraumer Zeit zusätzliche Maßnahmen. Im Gespräch sind etwa die Ausweisung von Parkverbots- oder Sonderparkzonen für E-Scooter, die Entrichtung von Kautionsgebühren für die von Sharing-Anbietern bereitgestellten Fahrzeugflotten oder eine Begrenzung der pro Kommune zugelassenen Gesamtzahl der Elektroroller. Solche Verwaltungsmaßnahmen treffen derzeit auf enge Grenzen – vor allem, weil das E-Scooter-Sharing in rechtlicher Hinsicht keiner Erlaubnis bedarf. Gesetzgeberische Nachbesserungen sollten vor allem ganzheitliche Lösungen entwickeln, um die Integration moderner Mobilitätskonzepte zu ermöglichen.

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Green Finance: Was genau gilt als nachhaltig? – Exkurs zur aktuellen Diskussion

RA Alexandra Hagelüken, Partnerin und Vice Chair des globalen Finance Departments / Peter Neuböck, Associate, Latham & Watkins

Das gesteigerte gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber einer nachhaltigeren Lebensweise macht auch vor der Finanzwelt keinen Halt. Green Bonds & Co. gelten schon lange nicht mehr als esoterische Finanzprodukte, sondern bieten vielmehr attraktive Möglichkeiten, Investmentportfolios zu diversifizieren. Grüne Finanzierungen befinden sich auf dem Vormarsch: Unternehmen widmen sich vermehrt dem Thema.

Trotz dieser Entwicklung und der Vielzahl von nachhaltigen Finanzprodukten auf dem Markt stimmen Experten überein, dass die generelle Frage – was genau gilt als nachhaltig und grün? – noch nicht vollständig beantwortet und insbesondere nicht geregelt ist: Es fehlt das rechtlich verbindliche Rahmenwerk, insbesondere eine einheitliche Taxonomie von grüner bzw. nachhaltiger Finanzierung.

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Freiwillige Leistungen in Betriebsvereinbarungen richtig beenden – auch nach Betriebsübergang!

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Will sich ein Unternehmen von freiwilligen Leistungen aus einer Betriebsvereinbarung lösen, ist dies durch Kündigung grundsätzlich möglich. Selbst nach einem Betriebsübergang kann der Erwerber eine solche Betriebsvereinbarung kündigen, auch wenn diese infolge des Betriebsübergangs zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses geworden ist, also nicht mehr kollektiv-rechtlich als Betriebsvereinbarung gilt. Doch muss die Leistung vollständig eingestellt werden. Andernfalls kann eine gekündigte Betriebsvereinbarung nachwirken, was ein zusätzliches Haftungsrisiko birgt, insbesondere wenn eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung gekündigt wird. » weiterlesen

Anpassungsbedarf bei Inbezugnahme tariflicher Regelung in der Arbeitnehmerüberlassung – weniger ist mehr!

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Ein zentraler Grundsatz der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Gleichstellungsgrundsatz. Danach sind Leiharbeitnehmer mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers während des Entleihzeitraums gleichzustellen. Insbesondere kann der Leiharbeitnehmer vom Verleiher, d.h. seinem Arbeitgeber, insoweit die Gewährung der im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen. Dieser Grundsatz gilt ab dem ersten Einsatztag des Leiharbeitnehmers beim Entleiher. » weiterlesen

Auswirkungen des „Coronavirus“ auf das Arbeitsleben – ein Beipackzettel für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Das „Coronavirus“ breitet sich immer stärker aus und nun sind die ersten Fälle in Deutschland registriert. Welche Auswirkungen das Virus auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben haben kann, zeigt das Beispiel des betroffenen bayrischen Autozulieferers: Der Stammsitz wurde vorrübergehend geschlossen, Reisen an nationale und internationale Standorte werden eingestellt und zahlreiche Mitarbeiter wurden aufgefordert, sich auf eine mögliche Infektion untersuchen zu lassen. Auch mehrere andere Unternehmen haben bereits Schutzmaßnahmen ergriffen. Ausgehend davon werden nachfolgend einige wesentliche arbeitsrechtliche Fragestellungen beantwortet und wichtige praktische Hinweise gegeben. » weiterlesen

Kann der Insolvenzverwalter die Firma ändern? Der BGH sagt: nein.

Der II. Zivilsenat des BGH hat am 26.11.2019 eine für die Insolvenzpraxis wichtige Entscheidung getroffen (II ZB 21/17), die soeben veröffentlicht worden ist: „Der Insolvenzverwalter ist auch im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft nicht befugt, die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern.“ Der Sachverhalt des BGH-Beschlusses wird zwar nur mit Blick auf die Registersache mitgeteilt; er lässt sich jedoch erschließen: Es ging um einen Insolvenzverwalter in Berlin, der das Unternehmen (Handelsgeschäft) der insolventen Aktiengesellschaft mitsamt der Firma veräußert hat; aus diesem Grunde sollte die Insolvenzschuldnerin neu firmieren als „Abwicklungs-AG“. Doch wie kommt man zu dieser neuen Firmenbezeichnung? Dafür gibt es drei Möglichkeiten: (1) Der Insolvenzverwalter ändert die Firma kraft eigener Rechtsstellung (so im vorliegenden Fall auf Grundlage einer verbreiteten Meinung probiert); (2) der Insolvenzverwalter ändert die Satzungsbestimmung über die Firma kraft eigener Rechtsstellung (so das KG als Beschwerdegericht); (3) der Insolvenzverwalter kann nichts tun, er ist auf die Beschlussfassung der Aktionäre angewiesen (so jetzt der BGH). » weiterlesen

Schwierige Abfahrt vom Fachkräftegipfel: Fachkräfte mit ausländischer Berufsausbildung

Dr. Sebastian Klaus, Senior Manager bei KPMG Law

Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zum überwiegenden Teil in Kraft. Um ihm für die Verwaltungspraxis den letzten Schliff zu verleihen, fand am 16.12.2019 unter Beteiligung der zuständigen Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und den Interessenvereinigungen der Fachkräftegipfel statt. Dessen Ergebnis ist eine zweieinhalbseitige Absichtserklärung, die unter anderem die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsausbildungen anspricht. » weiterlesen

Arbeitsrecht 2020 – Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

RA/FAARbR Dr. Tim Joppich, Leiter der deutschen Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Hogan Lovells

Mit dem Jahr 2020 bricht nicht nur ein neues Jahrzehnt an – auch im Arbeitsrecht wartet das neue Jahr mit einigen relevanten gesetzlichen Änderungen auf, die wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst haben: » weiterlesen