Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats

RA Alexander Maximilian Kossakowski, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2017 (2 AZR 551/16) entschieden, dass wenn einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats im Verfahren nach § 104 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden ist, einen Arbeitnehmer zu entlassen, für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vorliegt. Damit bindet die kollektivrechtliche Entscheidung das Arbeitsgericht im individualrechtlichen Kündigungschutzprozess, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung wehrt.

 

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Was wird nach dem 01.04.2017 aus der Fallschirmlösung bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Entpuppt sich eine Personalgestellung als nicht erlaubte Arbeitnehmerüberlassung, führt das nach dem AÜG zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen, dem das Personal gestellt worden ist. Personaldienstleister verfügen deshalb regelmäßig über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Deren Existenz hat die vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 12.07.2016 – 9 AZR 352/15, RS1216829 sowie dazu Seier, DB 2016 S. 2180) erst jüngst gebilligte Folge, dass es auch im Falle der Einordnung als Arbeitsverhältnis bei der Rechtsbeziehung zwischen dem Personaldienstleister und den gestellten Personen bleibt. Die Wirksamkeit dieser „Fallschirmlösung“ wird durch das am 01.04.2017 in Kraft tretende AÜG-Änderungsgesetz in Frage gestellt. » weiterlesen

AÜG-Reform 2017: Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind da!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. April 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Geschäftsanweisung zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aktualisiert und in das Format „Fachliche Weisungen“ überführt. In zwei wesentlichen Punkten der Reform, die von Experten unterschiedlich beantwortet wurden, schaffen die Weisungen für die Praxis Klarheit. » weiterlesen

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Europäisches Beihilferecht hält § 3a EStG n.F. in der Schwebe

RA Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M., Geschäftsführer Dr. Möhlenkamp & Cie. Unternehmensberatung GmbH
sowie Mitglied im Vorstand des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW)

Der Bundesrat will Sanierungsgewinne weiterhin steuerfrei stellen (vgl. BR-Drucks. 59/1/17 vom 27.2.2017 S. 10 ff.). Der Gesetzgeber reagiert damit auf einen Beschluss vom 28.11.2016, mit dem der Große Senat des BFH den Sanierungserlass 2003 gekippt hat (vgl. BMF-Schreiben vom 27.3.2003 – IV A 6 S 2140 8/03, BStBl. I 2003, ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, IV C 6 – S 2140/7/10001-01, BStBl. I 2010 S. 18, sog. Sanierungserlass). Der Sanierungserlass verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl. BFH, Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15, sowie dazu Werth, DB 2017 S.337 = EWiR 2017 S. 149 mit Anm. Möhlenkamp).

Kann der neue § 3a EStG nun aber zügig Anwendung finden oder ist die Vorschrift bei der EU-Kommission als (Regelungs-) Beihilfe zu notifizieren? Wenn ja, was folgt daraus? » weiterlesen

Transparenzregister für „wirtschaftlich Berechtigte“ – Einsicht bei berechtigtem Interesse

Das Transparenzregister kommt. Heute beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Geldwäsche-Gesetzes. In Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist vorgesehen, ein zentrales elektronisches Transparenzregister mit Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, bestimmten Gesellschaften und Trust-ähnlichen Rechtsgestaltungen zu schaffen. Diese Einrichtung ist ein Portal, über das Dokumente aus anderen öffentlich zugänglichen elektronischen Registern (insbesondere Handelsregister) abrufbar sind.  Eine Meldung an das Transparenzregister wird verlangt, soweit sich der relevant Beteiligte aus den übrigen Registern nicht ergibt (wie etwa bei Erreichen des Schwellenwerts durch Stimmbindung). » weiterlesen

Bundestag beschließt Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

RA Jan M. Antholz MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Hamburg

Der Bundestag hat am 16.02.2017 Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet (BT-Drucksache 18/7054). Die Änderungen sollen Rechtsunsicherheiten beseitigen, die vom bestehenden Insolvenzanfechtungsrecht ausgehen. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Vorsatzanfechtung. Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert.

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Bundesrat fordert Bundesregierung zur Reform des Mitbestimmungsrechts auf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Der Bundesrat hat mit einer Entschließung vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 740/16) die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Recht der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung zu reformieren. » weiterlesen

BFH kippt Sanierungserlass – Schutzschirm und Eigenverwaltung (vorübergehend) beerdigt?

RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner bei AndresPartner, Düsseldorf

Der große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15), der am 07.02.2017 veröffentlicht wurde, den Sanierungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 für unrechtmäßig erklärt. Denn nach Auffassung des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Danach darf die Verwaltung sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen und selbst wie ein Gesetzgeber tätig sein. Dies sieht der BFH durch den Sanierungserlass aber als gegeben an. Die Möglichkeit der Sanierung von Unternehmen, nicht zuletzt im Rahmen der neueren Sanierungsinstrumente Schutzschirm und Eigenverwaltung, steht auf der Kippe.

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Institutsvergütungsverordnung: Der Clawback – ein Papiertiger?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

279 Einkommensmillionäre gab es im Jahr 2015 unter den Mitarbeitern der Banken in Deutschland. Doch nicht nur diesen, sondern mehreren tausend Risikoträgern in den rund 50 größten deutschen Banken will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Clawback künftig zu Leibe rücken. Nach dem im Januar veröffentlichen Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (§ 20 Abs. 6 IVV), die im März in Kraft treten soll, sind die Banken verpflichtet, bereits ausgezahlte variable Vergütung auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zurückzufordern. Das gilt dann, wenn der betreffende Mitarbeiter an einem Verhalten, das für die Bank zu erheblichen Verlusten oder einer regulatorischen Sanktion geführt hat, maßgeblich beteiligt oder dafür verantwortlich war oder relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat.

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BAG: Arbeitnehmer in Elternzeit unterfallen dem Schutz bei Massenentlassungsanzeigen

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das BAG hat mit einem Urteil vom 26.01.2017 (6 AZR 442/16) entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG in Elternzeit befinden, nicht benachteiligt werden dürfen.
Zuvor hatte das BVerfG mit seinem Beschluss vom 08.06.2016 (1 BvR 3634/13) ein Urteil des BAG vom 10.03.2010 in der gleichen Sache aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das BAG zurückverwiesen. Auf den Beschluss des BVerfG hin hat das BAG nun erneut entschieden und der Klage einer Arbeitnehmerin, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige in Elternzeit befand und die sich gegen die ihr gegenüber nach Ablauf der 30-Tagesfrist ausgesprochene Kündigung wehrte, stattgegeben. » weiterlesen