Banken und die Corona-Krise: Wie Boni im Rahmen der IVV angepasst werden können

RA Dr. Hendrik von Mellenthin, LL.M., Arqis, Düsseldorf

Die Unternehmen der Finanzindustrie, die durch das IVV reguliert werden, sind nicht gleichermaßen von der Corona-Krise betroffen. Wer trotz Krise Boni ausschütten kann und will, dem gibt die BaFin den „Modifier“ zur Hand.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Arbeitswelt sind erheblich. Die Weltbank geht davon aus, dass die Weltwirtschaft um 5,2 Prozent schrumpfen werde, die Europäische Zentralbank rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im gemeinsamen Währungsraum um 8,7 Prozent. Die Anzahl der Kurzarbeiteranträge ist in astronomische Höhen geschnellt, Betriebe müssen geschlossen werden und zum jetzigen Zeitpunkt dürfte völlig unklar sein, wie viele Arbeitsplätze tatsächlich durch das Instrument der Kurzarbeit gerettet werden könnten. » weiterlesen

Institutsvergütungsverordnung: Der Clawback – ein Papiertiger?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

279 Einkommensmillionäre gab es im Jahr 2015 unter den Mitarbeitern der Banken in Deutschland. Doch nicht nur diesen, sondern mehreren tausend Risikoträgern in den rund 50 größten deutschen Banken will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Clawback künftig zu Leibe rücken. Nach dem im Januar veröffentlichen Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (§ 20 Abs. 6 IVV), die im März in Kraft treten soll, sind die Banken verpflichtet, bereits ausgezahlte variable Vergütung auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zurückzufordern. Das gilt dann, wenn der betreffende Mitarbeiter an einem Verhalten, das für die Bank zu erheblichen Verlusten oder einer regulatorischen Sanktion geführt hat, maßgeblich beteiligt oder dafür verantwortlich war oder relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat.

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