In der arbeitsrechtlichen Praxis häufen sich Fälle, in denen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Auskunft über ihre beim Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten dazu verwenden, um ihre Position gerade beim Aushandeln von Abfindungen zu verbessern. Problematisch kann es werden, wenn der Auskunftsanspruch sehr in die Tiefe geht und zudem die Herausgabe von Datenkopien verlangt wird. In solch einem Fall entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG): Ein Arbeitnehmer, der umfassend Herausgabe von Datenkopien verlangt, muss genau bezeichnen, um welche Unterlagen es ihm geht (2 AZR 342/20).
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Zuviel Aufwand? Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO!
In einer aktuellen und für Compliance-Sachverhalte und interne Ermittlungen richtungsweisenden Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az. 4 O 6/19) soll das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführte Auskunftsrecht des Betroffenen nach Art. 15 DSGVO dann nicht bestehen, wenn eine Auskunft vom Verantwortlichen nur mit unangemessenem Aufwand erteilt werden kann. Ein solcher Aufwand kann bei der Aufbereitung einer großen Menge von E-Mails bestehen, weil diese vor Herausgabe zu anonymisieren sind. » weiterlesen
Gesundheitsdaten – Schranken des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat nach dem BetrVG u.a. die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze, wie z.B. das MuSchG, eingehalten werden. Damit der Betriebsrat seine Überwachungsaufgabe durchführen kann, ist er vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Hieraus folgt ein entsprechender Auskunftsanspruch des Betriebsrats. Insoweit stellt sich die Frage, ob datenschutzrechtliche Aspekte einem solchen Auskunftsanspruch entgegenstehen. » weiterlesen
DSGVO-Auskunftsanspruch – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber
Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg dürfen Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, Dokumente einer internen Ermittlung geheim halten zu können. Wie das Gericht am 20.12.2018 (Az. 17 Sa 11/18) entschied, kann ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Daten in einer internen Ermittlung über ihn erhoben wurden.
Wenig Transparenz durch das Entgelttransparenzgesetz
Seit dem 06.01.2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber bestimmte Gehaltsinformationen ihrer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen. Bereits seit Erlass des Gesetzes am 06.07.2017 hagelt es Kritik: das Gesetz enthalte keinerlei Umsetzungszwang, es mangele offenkundig an handwerklichem Geschick, und das übergeordnete Ziel, eine gerechte Bezahlung von Mann und Frau bei gleicher Arbeit zu erreichen, würde mit diesem Gesetz niemals erreicht werden. So weit, so gut, die oft launige Kritik liegt bekanntlich in des Advokaten Blut. Aber was ist dran an den Vorwürfen? » weiterlesen
Lohngerechtigkeitsgesetz in abgeschwächter Form vom Kabinett verabschiedet
Der Kabinettsentwurf des Entgelttransparenzgesetzes hat nach langer öffentlicher Diskussion das Bundeskabinett passiert. Nach zahlreichen Korrekturen ist das ursprünglich als „Bürokratiemonster“ bezeichnete Gesetz nun eher ein zahnloser Tiger.
Mit dem Ziel Lohnungerechtigkeiten zwischen Mann und Frau auszugleichen, haben die Regierungsparteien am gestrigen Mittwoch das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (Entgelttransparenzgesetz – EntgTransG) verabschiedet. » weiterlesen
Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber
Bewerbungsunterlagen anderer Personen bleiben auch weiterhin vertraulich. Unternehmen müssen diese nicht an abgelehnte Mitbewerber herausgeben. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. 4. 2013 (Az.: 8 AZR 287/08, DB v. 25. 4. 2013 = DB0590393 ) können Arbeitgeber aufatmen: Sie müssen weder Informationen aus dem Bewerbungsprozess noch nähere Gründe dafür preisgeben, ob und nach welchen Kriterien sie Bewerber eingestellt oder abgelehnt haben. » weiterlesen