Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder – mit einem Bein im Gefängnis?

RA/FAArbR Prof. Dr. Michael Kliemt, Partner, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder ist zunehmend Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und öffentlichkeitswirksamer strafrechtlicher Ermittlungen. Im schlimmsten Fall drohen den zuständigen Unternehmensorganen empfindliche Sanktionen – bei Untreue u.U. sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Trotz dieser schwerwiegenden Konsequenzen sind gesetzlichen Vorgaben für die Beurteilung, wann eine unzulässige Begünstigung vorliegt, wenig konkret: Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden; nach § 37 Abs. 4 Satz BetrVG darf deren Vergütung nicht geringer bemessen sein, als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.

Doch welche Arbeitnehmer sind vergleichbar? Welche berufliche Entwicklung ist betriebsüblich? Wäre ein Mitarbeiter – wenn er für die Betriebsratstätigkeit nicht freigestellt gewesen wäre – befördert worden? » weiterlesen

BAG: Anforderungen an eine Druckkündigung

Andreas Schubert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht,
Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem – unberechtigten – Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. „echte“ Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren versucht, dass er die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung hinweist und für weitere Zuwiderhandlungen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht stellt (BAG, Urteil vom 15.12.2016 – 2 AZR 431/15, DB 2017 S. 915). » weiterlesen

Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats

RA Alexander Maximilian Kossakowski, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2017 (2 AZR 551/16) entschieden, dass wenn einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats im Verfahren nach § 104 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden ist, einen Arbeitnehmer zu entlassen, für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vorliegt. Damit bindet die kollektivrechtliche Entscheidung das Arbeitsgericht im individualrechtlichen Kündigungschutzprozess, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung wehrt.

 

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Was wird nach dem 01.04.2017 aus der Fallschirmlösung bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Entpuppt sich eine Personalgestellung als nicht erlaubte Arbeitnehmerüberlassung, führt das nach dem AÜG zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen, dem das Personal gestellt worden ist. Personaldienstleister verfügen deshalb regelmäßig über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Deren Existenz hat die vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 12.07.2016 – 9 AZR 352/15, RS1216829 sowie dazu Seier, DB 2016 S. 2180) erst jüngst gebilligte Folge, dass es auch im Falle der Einordnung als Arbeitsverhältnis bei der Rechtsbeziehung zwischen dem Personaldienstleister und den gestellten Personen bleibt. Die Wirksamkeit dieser „Fallschirmlösung“ wird durch das am 01.04.2017 in Kraft tretende AÜG-Änderungsgesetz in Frage gestellt. » weiterlesen

BAG: Arbeitnehmer in Elternzeit unterfallen dem Schutz bei Massenentlassungsanzeigen

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das BAG hat mit einem Urteil vom 26.01.2017 (6 AZR 442/16) entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG in Elternzeit befinden, nicht benachteiligt werden dürfen.
Zuvor hatte das BVerfG mit seinem Beschluss vom 08.06.2016 (1 BvR 3634/13) ein Urteil des BAG vom 10.03.2010 in der gleichen Sache aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das BAG zurückverwiesen. Auf den Beschluss des BVerfG hin hat das BAG nun erneut entschieden und der Klage einer Arbeitnehmerin, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige in Elternzeit befand und die sich gegen die ihr gegenüber nach Ablauf der 30-Tagesfrist ausgesprochene Kündigung wehrte, stattgegeben. » weiterlesen

BAG: 11-stündige Ruhezeit für Betriebsräte

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Schon seit langem (siehe dazu bereits den Beitrag des Autors) wird zwischen Betriebsratsmitgliedern und Arbeitgebern darüber gestritten,

1. ob Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist,
2. ob für Betriebsratstätigkeit damit die Höchstgrenzen des ArbZG gelten,
3. ob der Arbeitgeber für die Einhaltung dieser Höchstgrenzen – trotz fehlender Weisungsbefugnis gegenüber den Betriebsratsmitgliedern in Bezug auf deren Betriebsratstätigkeit – verantwortlich ist,
4. ob Betriebsratstätigkeiten bei der Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsantritt zu berücksichtigen ist
5. und ob daraus resultierende Arbeitsausfälle zu vergüten sind.

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BAG: Persilschein für Betriebsratsmitglieder?!

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Das BAG hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied nach der Neuwahl des Betriebsrats nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden kann.

Mit dieser Entscheidung vom 27.07.2016 (7 ABR 14/15) nimmt das BAG dem Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG faktisch die Daseinsberechtigung. » weiterlesen

Paukenschlag aus Erfurt: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei facebook-Auftritt des Arbeitgebers

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Mit der Entscheidung vom 13. Dezember 2016 (1 ABR 7/15, vgl. dazu die PM des Gerichts) hat das BAG dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Teilfragen des facebook-Auftritts des Arbeitgebers zugebilligt. Diese medienwirksame Entscheidung löst in der arbeitsrechtlichen Praxis einerseits Verwunderung aus und wirft andererseits die Frage auf, wie hiermit umzugehen ist. » weiterlesen

Spediteure müssen keinen Drogenkonsum ihrer Fahrer dulden

RA Dr. Klaus Neumann, Buse Heberer Fromm, München

RA Dr. Klaus Neumann, Buse Heberer Fromm, München

Das BAG hat mit Entscheidung vom 20.10.2016 (6 AZR 471/15, vgl. hierzu die Pressemitteillung des BAG) ein deutliches Zeichen für Speditionsunternehmen gesetzt:

Ein Berufskraftfahrer darf fristlos gekündigt werden, wenn er Drogen auch vor Fahrantritt konsumiert. Auf eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs oder eine festgestellte Fahruntüchtigkeit kommt es nicht an. » weiterlesen

Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

RA/FAArbR Alexander Kroll, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Alexander Krol, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Am 10.05.2016 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen kann, dass er ihm einen ausschließlich rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 347/15, vgl. hierzu die Meldung unter DB1203876). Zumindest im Fall eines Croupiers verneinte es einen solchen Anspruch des Arbeitnehmers. » weiterlesen