Einblick des Betriebsrats in nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auf sein Verlangen alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die dieser benötigt, um seine Aufgaben wahrzunehmen zu können. Um zu prüfen, ob rechtliche Vorgaben zur Vergütung eingehalten sind, dürfen die zuständigen Vertreter des Betriebsrats auch in Listen über die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer Einsicht nehmen (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dieses Einblicksrecht auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht-anonymisierte Bruttoentgeltlisten umfasst (BAG vom 07.05.2019 – 1 ABR 53/17). » weiterlesen

Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

In Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften ist der Einsatz von Videokameras kaum wegzudenken. Die Videoüberwachung dient dabei regelmäßig nicht vorrangig der Überwachung der eigenen Arbeitnehmer, sondern dem Schutz des Eigentums des Arbeitgebers etwa vor Diebstahl durch Kunden. Einmal mehr musste sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz auseinandersetzen (BAG vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17). » weiterlesen