In der Praxis stellt sich – gerade in Zusammenhang mit der Bestimmung des equal pay-Begriffs bei sog. „CGZP-Fällen“ – die Frage, ob der von dem Personaldienstleister den überlassenen Zeitarbeitnehmern oftmals gewährte Aufwendungsersatz, z.B. Fahrgeld oder VMA, tatsächlich als Entgelt im engeren Sinne anzusehen ist. Bejahendenfalls würde dieser im Rahmen einer Vergleichsrechnung, ob eine Differenz zwischen der dem überlassenen Arbeitnehmer und der dem Stammbeschäftigten gewährten Vergütung besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, zu berücksichtigen sein. » weiterlesen
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Hick-Hack in der Zeitarbeit
Zahlreiche Leiharbeitnehmer haben aufgrund der Entscheidung des BAG vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593), nach der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, ihren Arbeitgeber aus dem Equal-Treatment-Grundsatz in Anspruch genommen. Probleme bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bereitet aber die Tatsache, dass das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP ausdrücklich nur für die Zeit ab dem 7. 12. 2009 festgestellt hat. Nur bei fehlender Tariffähigkeit ist aber von einer Geltung des Equal-Pay bzw. Equal-Treatment-Gebots auszugehen. Denn nur dann war die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) und der CGZP nicht in der Lage, die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers zu beseitigen. » weiterlesen