Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Personalengpässen durch Omikron

Alexander Greth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.

Die neue Corona-Variante Omikron hat Deutschland fest im Griff. Da sie infektiöser ist als ihre Vorgänger, werden massive Personalausfälle wegen Krankheit und Quarantäne von Mitarbeitenden erwartet. Unternehmen reagieren darauf mit Notfallplänen. Verkürzte Öffnungszeiten im Einzelhandel sind nicht mehr fern und Energieversorger denken offenbar über eine Kasernierung von Mitarbeitenden in kritischen Bereichen nach. Mit Ausnahme von Unternehmen, die aufgrund von Lieferengpässen ohnehin die Produktion herunterfahren müssen, wird es für die meisten Arbeitgeber darum gehen, die durch steigende Infektionszahlen verursachten Personalausfälle auszugleichen. Dies bedeutet in erster Linie, dass die arbeitsfähigen Mitarbeitenden für die Dauer der Omikron Welle mehr arbeiten oder in andere Bereichen aushelfen müssen. In einem intakten Arbeitsverhältnis werden dazu sachgerechte einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Arbeitsrechtlich interessant ist der Konfliktfall. » weiterlesen

Remote Working – Chancen und Risiken für Finanzdienstleister

RA/StB/Dipl. Kfm. Thomas Voss arbeitet im Frankfurter Büro von Dentons als Partner im Bereich Internationales Steuerrecht.
Dr. Michael Huertas ist Partner, Mitglied der Praxisgruppen Banking und Finance und Co-Head der Financial Institutions Regulatory Praxisgruppe in Europa. Darüber hinaus leitet er Dentons „Eurozone Hub“ und die Gesamtgruppe „Eurozone“.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist „Remote Working“ für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Alltag geworden. Dank flexibler Optionen ist es für Mitarbeiter möglich, ihrer Tätigkeit auch im (EU-) Ausland oder in Übersee nachzukommen. Dabei verlegen sie entweder längerfristig ihren Arbeitsplatz an einen anderen Ort oder sie werden zu „digitalen Nomaden“. Damit gehen jedoch bestimmte branchenspezifische Risiken einher, so dass sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine genaue Prüfung empfiehlt. Das gilt vor allem für hochregulierte Bereiche wie Finanzdienstleistungen. Auch wenn sich viele dieser Möglichkeiten des „Remote Working“ im Ausland erst durch die Covid-19-Pandemie bewusstgeworden sind, bestehen sie schon länger. Das wird von bestimmten Ländern sowie Reiseveranstaltern genutzt. Während einige Länder versuchen, ihre defizitären Haushalte aufzubessern, indem sie u.a. mit Steuervergünstigungen und erleichterten Visa-Bedingungen digitale Nomaden anlocken, bieten letztere z.B. temporäre „Workstations“ und/oder längerfristige Arrangements an, um beispielsweise den Leerstand in Hotels zu verringern. » weiterlesen

Homeoffice-Pflicht durch die Hintertür? Mit neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung droht Unternehmen neue Rechtsunsicherheit

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Andreas Notz sind Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim

Kaum war der Bundesarbeitsminister mit dem Vorhaben gescheitert, ein gesetzliches Recht auf Homeoffice einzuführen, liefert die sich weiter verschärfende Covid-19-Pandemie die Steilvorlage für eine im Arbeitsschutzrecht verankerte Pflicht, Heimarbeit anzubieten, wo immer dies möglich ist. Zwar soll die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nur befristet gelten – sie bedeutet dennoch eine Zeitenwende für die Organisation der Arbeit in Betrieben. » weiterlesen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Seit Anfang dieses Jahres sind in Deutschland 225.404 Personen an Covid-19 erkrankt (RKI, Stand: 18.08.2020, 0.00 Uhr). Zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, wurden zahlreiche Beschränkungen im privaten sowie wirtschaftlichen Bereich staatlich angeordnet. Diese Beschränkungen trafen viele Branchen und Unternehmen hart und führten zu Auftragsrückgängen, Lieferschwierigkeiten, Rohstoffknappheit und Umsatzverlusten. In Deutschland rechnet das ifo Institut mit bis zu 1,8 Millionen Arbeitsplätzen, die aufgrund der Pandemie verloren gehen könnten. Noch konnten dramatische Entlassungswellen, insbesondere durch die Ausweitung der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kurzarbeit und der Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung vermieden werden. Doch es ist leider zu befürchten, dass dies nur die Ruhe vor dem Sturm sein könnte. Immer mehr Unternehmen kündigen – teilweise signifikante Personalreduzierungsmaßnahmen an. » weiterlesen