„Gute Arbeit. Faire Bezahlung.“ Mit diesen plakativen Schlagworten hat die Politik als Gegenleistung für geleistete Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn (derzeit: 8,50 € / ab 01.01.2017: 8,84 €) eingeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29.06.2016 (5 AZR 716/15) nun nach dem Motto „Zeit ist Geld!“ entschieden, dass dieser Mindestlohn auch für Zeiten zu zahlen ist, in denen der Arbeitnehmer gerade nicht arbeitet, sondern sich lediglich zur Arbeit bereithält. » weiterlesen
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BAG: Erste Entscheidung zum gesetzlichen Mindestlohn
Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, können Urlaubs- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. So existiert seit vergangenem Mittwoch die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Anrechnung bestimmter Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch, denn am 25. Mai 2015 hat das BAG eine entsprechende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. 5 AZR 135/16; vgl. hierzu die Pressemitteilung des BAG). » weiterlesen
Diskussionen um den neuen Mindestlohn: Anwendung bei Transitfahrten durch Deutschland?
Nachdem viele Aspekte und Regelungen bereits vor Einführung des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) teils heftig und kontrovers diskutiert wurden, steht seit einigen Tage eine andere Frage im Fokus: Ist das MiLoG auch anzuwenden, wenn bei ausländischen Transportunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland leben, sich aber einige Stunden in Deutschland aufhalten, z.B. weil sie nur (zufällig) durch Deutschland hindurch fahren, um eine Lieferung in einem anderen Land zuzustellen oder abzuholen? Müssen diesen ausländischen Fahrern also die Stunden (Minuten?) in Deutschland mit 8,50 € brutto je Zeitstunde vergütet werden, obwohl ihre nationalen Mindestlohnvorschriften und Arbeitsverträge u.U. deutlich niedrigere Löhne vorsehen? » weiterlesen