Beendigung des Homeoffice: Mitbestimmung des Betriebsrats

RAin/FAinArbR Beatrice Christin Hotze, Allen & Overy LLP, München

Das BAG hat sich in einer Entscheidung aus Oktober 2021 (Az. 7 ABR 34/20) klar positioniert, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat bei der Beendigung des Home Office im Hinblick auf einzelne Arbeitnehmende zukommen. Es bleibt dabei, dass es nicht Aufgabe des Betriebsrats ist, im Detail zu überprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung (hier: die Beendigung des Home Office), sinnvoll ist. Das BAG hält zudem daran fest, dass das Mitbestimmungsrecht kein Instrument der umfassenden Vertragsinhaltskontrolle darstellt: Fragen, die die individualrechtliche Wirksamkeit der Maßnahme betreffen, begründen keinen Zustimmungsverweigerungsgrund. » weiterlesen

Ende der coronabedingten Homeoffice-Pflicht

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Mit Ablauf des 19. März 2021 endete die coronabedingte Homeoffice-Pflicht. Nicht nur angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen, sondern auch aufgrund der generell positiven Erfahrungen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden mit der Arbeit im Homeoffice bleibt das Thema aktuell. » weiterlesen

Weiter Home oder mehr Office? Neue Corona-Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz

Dr. Lars Mohnke, Partner, Hogan Lovells, München und Paul Single, Associate, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

3G am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Pflicht sind am 19. März 2022 ausgelaufen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arbeitsschutzverordnung) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Corona-Arbeitsschutzregel) sind weiterhin in Kraft. Für die Arbeit im Betrieb/Büro sind die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz daher nur wenig gelockert worden. Ein Überblick: » weiterlesen

Homeoffice-Pflicht durch die Hintertür? Mit neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung droht Unternehmen neue Rechtsunsicherheit

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Andreas Notz sind Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim

Kaum war der Bundesarbeitsminister mit dem Vorhaben gescheitert, ein gesetzliches Recht auf Homeoffice einzuführen, liefert die sich weiter verschärfende Covid-19-Pandemie die Steilvorlage für eine im Arbeitsschutzrecht verankerte Pflicht, Heimarbeit anzubieten, wo immer dies möglich ist. Zwar soll die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nur befristet gelten – sie bedeutet dennoch eine Zeitenwende für die Organisation der Arbeit in Betrieben. » weiterlesen