Verzugspauschale im Arbeitsrecht – mit großen Schritten auf dem Vormarsch

Dr. Alexander Ulrich, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Dr. Alexander Ulrich, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (RL 2011/7/EU vom 16.02.2011) wurde § 288 BGB um die Absätze fünf und sechs ergänzt. Hiernach kann – unter anderem – der Gläubiger vom Schuldner, sollte dieser mit einer Entgeltforderung im Verzug sein, neben den Verzugszinsen auch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 Satz1 BGB). In der Praxis ist zu beobachten, dass Arbeitnehmer vermehrt diese Verzugspauschale fordern. Bislang ist umstritten, ob die Verzugspauschale auch auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. » weiterlesen

Die Begriffe „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“ indizieren keine Altersdiskriminierung

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Erneut musste sich ein Landesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigen, ob bestimmte Formulierungen in Stellenausschreibungen Indizien für eine Altersdiskriminierung von potentiellen Stellenbewerbern nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen.

Konkret ging es im Urteil des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.11.2015 – 6 Sa 68/14), dessen Entscheidungsgründe inzwischen veröffentlicht wurden, um die Begriffe „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“. » weiterlesen

Der „Fallschirm“ einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem „Scheinwerkvertrag“ weiter!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Erneut sorgt das LAG Baden-Württemberg für Aufmerksamkeit. Nachdem die 3. und 4. Kammer bereits Ende 2014 (Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14 und Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14; siehe hierzu auch den Blogbeitrag von Bissels) für Aufsehen gesorgt hatten, indem sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen zwei gegenläufige Entscheidungen zur sog. „Fallschirmlösung“ bei jedenfalls vergleichbaren Sachverhalten gefällt haben, haben nun (erneut) die 3. und 6. Kammer des Gerichts (Urteil vom 09.04.2015 – 3 Sa 53/14 und Urteil vom 07.05.2015 – 6 Sa 78/14) nachgelegt und die überwiegend vertretene Auffassung bestätigt, nach der im Falle einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem eingesetzten Arbeitnehmer begründet wird, sofern der Verleiher über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt. » weiterlesen

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der „Fallschirmlösung“ – oder auch nicht?!

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

Das LAG Baden-Württemberg sorgt für immer mehr Unruhe, was die sog. „Fallschirmlösung“ angeht: Fingiertes Arbeitsverhältnis trotz Verleiherlaubnis (so die 4. Kammer im Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14) und dann doch wieder nicht (3. Kammer im Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14).

Bislang konnten sich Dienstleister darauf verlassen, dass sie die regulativen Wirkungen des AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 AÜG, vermeiden können, wenn sie mit einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „im Gepäck“ Werk-/Dienstverträge mit ihren Kunden abschließen » weiterlesen