EuGH exportiert die deutsche Mitbestimmung in das Ausland

Prof. Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) ist Rechtsanwalt und Partner bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare in Essen. Einer seiner Beratungsschwerpunkte ist die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein mit Spannung erwartetes Urteil (Aktenzeichen C-677/20) in der Rechtssache SAP gefällt. Damit stellt er die Weichen für die Mitbestimmung in Europäischen Aktiengesellschaften (SE) neu. Die Entscheidung weist dabei weit über den Einzelfall hinaus und wird voraussichtlich auch auf europäischer Ebene zu neuen Debatten über die Mitbestimmung führen. Mit dem Judiz aus Luxemburg findet der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen und den Gewerkschaften IG Metall und ver.di über die Besetzung des Aufsichtsrats der Walldorfer Softwareschmiede ein vorläufiges Ende. » weiterlesen