BAG: Erste Entscheidung zum gesetzlichen Mindestlohn

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, können Urlaubs- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. So existiert seit vergangenem Mittwoch die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Anrechnung bestimmter Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch, denn am 25. Mai 2015 hat das BAG eine entsprechende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. 5 AZR 135/16; vgl. hierzu die Pressemitteilung des BAG). » weiterlesen

ArbG Düsseldorf: Leistungsboni (doch) auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das ArbG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.04.2015 (Az. 5 Ca 1675/15) entschieden, dass ein Leistungsbonus auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann. Bisher liegt zwar nur eine Pressemitteilung zu dem Urteil vor. Dennoch ist die Botschaft für Arbeitgeber erfreulich, denn das ArbG Düsseldorf lässt erkennen, dass nicht lediglich solche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können, die die „Normalleistung“ vergüten sollen, sondern sämtliche Zahlungen, die in einem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistungen stehen. » weiterlesen

Flexibilität bei Sonderzahlungen – was geht noch bei Stichtagsklauseln?

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

Stichtagsklauseln waren bisher probates und vielgenutztes Mittel der Arbeitgeber, um Sonderzahlungen an Arbeitnehmer vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängig zu machen. Typische Anwendungsfälle sind vom Unternehmenserfolg abhängige Jahressonderzahlungen, Weihnachtsgratifikationen und Urlaubsgelder. Stichtagsklauseln sollen bewirken, dass Arbeitnehmer keine Sonderzahlung erhalten, wenn sich ihr Arbeitsverhältnis in einem gekündigten Zustand befindet oder sie früher als angestrebt aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Trotz der zuletzt wiederholten Behandlung durch das BAG ist nach wie vor weitestgehend offen, wann Stichtagsklauseln vereinbart werden können. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich möglicherweise für sogenannte Bad-Leaver-Fälle und für Sonderzahlungen, die an bis zu bestimmten Zeitpunkten eintretende Unternehmenserfolge anknüpfen. » weiterlesen