Am 18.09.2019 hat das Bundeskabinett über das sog. Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dieses soll für Unternehmen der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste), die Subunternehmer mit der Zustellung von Paketen beauftragen, verschärfte Haftungsregelungen vorsehen, um zukünftig die mit der Paketzustellung betrauten Arbeitnehmer der Subunternehmer besser zu schützen. » weiterlesen
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Debatte über Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche nimmt Fahrt auf
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Betriebe der Paketbranche. Auch wenn der Gesetzesvorschlag noch nicht vorliegt, ist bereits eine rege Debatte über die Zweckmäßigkeit eines solchen Gesetzes entbrannt.
Das Thema der Nachunternehmerhaftung ist von großer praktischer Relevanz, da der Markt für Paketdienste permanent – nicht zuletzt aufgrund des stetig zunehmenden Onlinehandels – wächst. Von den fünf großen Paketdiensten (DHL, Hermes, DPD, UPS, GLS) beschäftigen Medienberichten zufolge lediglich der Marktführer DHL sowie UPS überwiegend eigene Zusteller. Bei den übrigen Betrieben wird die Paketzustellung vornehmlich durch Subunternehmen abgewickelt. » weiterlesen