Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 11.04.2018 die Abänderung einer individualvertraglich vereinbarten Vergütung nach tariflichen Grundsätzen durch eine Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers verneint (vgl. PM des Gerichts). Spannend ist diese Entscheidung mit Blick auf die Rechtsprechung des ersten Senats zur Betriebsvereinbarungsoffenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit kollektivem Bezug. » weiterlesen
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Institutsvergütungsverordnung: Der Clawback – ein Papiertiger?
279 Einkommensmillionäre gab es im Jahr 2015 unter den Mitarbeitern der Banken in Deutschland. Doch nicht nur diesen, sondern mehreren tausend Risikoträgern in den rund 50 größten deutschen Banken will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Clawback künftig zu Leibe rücken. Nach dem im Januar veröffentlichen Entwurf der neuen Institutsvergütungsverordnung (§ 20 Abs. 6 IVV), die im März in Kraft treten soll, sind die Banken verpflichtet, bereits ausgezahlte variable Vergütung auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zurückzufordern. Das gilt dann, wenn der betreffende Mitarbeiter an einem Verhalten, das für die Bank zu erheblichen Verlusten oder einer regulatorischen Sanktion geführt hat, maßgeblich beteiligt oder dafür verantwortlich war oder relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat.
LAG Köln: Nachtarbeitszuschläge für Betriebsräte auch ohne Nachtarbeit
Die Überschrift führt zu einem Störgefühl. Kann es sein, dass ein Arbeitnehmer Nachtzuschläge erhält, obwohl er gar nicht nachts gearbeitet hat? Kann diese Ungleichbehandlung dadurch gerechtfertigt werden, dass ein Betriebsratsmitglied Betriebsratstätigkeiten übernommen hat?
Die 12. Kammer des LAG Köln hatte genau zu diesen Fragen am 19. 12. 2013 (Az. 12 Sa 682/13, DB0648347) zu entscheiden.
Das Betriebsratsmitglied war teilweise (3,5 Stunden täglich) von seinen Arbeitspflichten entbunden, um Betriebsratstätigkeiten auszuüben. Vor Aufnahme des Betriebsratsamts war der Arbeitnehmer in der Logistik tätig, nahm seine tägliche Arbeit – wie alle vergleichbaren Kollegen– an fast jedem Tag um oder vor 4.00 Uhr morgens auf und verdiente daher Nachtzuschläge. Mit der Übernahme des Betriebsratsamts wurde der Arbeitnehmer nicht nur teilfreigestellt; zudem wurde zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart, dass der Arbeitnehmer künftig täglich erst ab 6.00 Uhr im Betrieb anwesend sein solle, um eine bessere Erreichbarkeit für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Großteil der Arbeitnehmer (außerhalb der Logistik) begann den Arbeitstag erst ab 10.00 Uhr. » weiterlesen
Sitzungsgeld – Zur Strafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wegen Untreue
Das OLG Braunschweig hat durch Beschluss vom 14. 6. 2012 (Az. WS 44/12, 45/12) entschieden, dass sich der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wegen Untreue strafbar machen kann, wenn er die Auszahlung einer Vergütung an die Aufsichtsratsmitglieder veranlasst oder duldet, die im Widerspruch zu der in der Satzung geregelten Vergütung steht. Die Aufsichtsratsmitglieder trifft dann auch in eigenen Vergütungsangelegenheiten eine Vermögensbetreuungspflicht.
Bonuszahlungen in der Finanzkrise
Im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise sind zahlreiche Geldinstitute in die Kritik geraten. Im Fokus stehen insbesondere die Finanzmanager und Investmentbanker, die weitgehend für die Krise verantwortlich gemacht werden. In der Öffentlichkeit besteht daher häufig Unverständnis darüber, dass diese trotz der Finanzkrise umfangreiche Bonuszahlungen verlangen. Aber haben Bänker trotz gefühlter Ungerechtigkeit hierauf in der Krise einen Anspruch? » weiterlesen
Rechtsanwalt und Aufsichtsrat – eine brisante Kombination
Nicht selten ist ein die Gesellschaft betreuender Rechtsanwalt auch Mitglied im Aufsichtsrat. Der mit dem Vorstand geschlossene Mandatsvertrag bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats (§ 114 Abs. 1 AktG); eine ohne Zustimmung gewährte Vergütung ist zurückzugewähren, „es sei denn, dass der Aufsichtsrat den Vertrag genehmigt“ (§ 114 Abs. 2 S. 1 AktG). Eine solche Genehmigung hat der Aufsichtsrat der Fresenius SE am Jahresende 2008 für die Zahlung von ca. 1 Mio. € Honorar an die Kanzlei Noerr erteilt, deren Partner Dr. Schenk im Aufsichtsrat der SE sitzt. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 15. 2. 2011 – 5 U 30/10) sieht darin „schwere und eindeutige Gesetzesverstöße, die zur Versagung der (Gesamt-) Entlastung nach § 120 Abs.1 AktG führen mussten, denn einen Anspruch auf diese Zahlungen hatte die Anwaltspartnerschaft nicht, wie aus § 114 Abs.1 AktG folgt“. § 114 Abs.1 AktG sei nicht nur eine als „verfügungswirksame Bestimmung zu verstehen, sondern als Verhaltensnorm auszulegen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich ein Verbot, ohne wirksamen (Dritt-) Vertrag Zahlungen an ein Aufsichtsratsmitglied zu leisten.“ Der OLG-Senat setzt sich mit dem zweiten Absatz des § 114 AktG (Genehmigung!) nicht weiter auseinander, was durchaus erstaunlich ist. » weiterlesen