Am 18.09.2019 hat das Bundeskabinett über das sog. Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dieses soll für Unternehmen der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienste), die Subunternehmer mit der Zustellung von Paketen beauftragen, verschärfte Haftungsregelungen vorsehen, um zukünftig die mit der Paketzustellung betrauten Arbeitnehmer der Subunternehmer besser zu schützen. » weiterlesen