Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Fragwürdige Gesetzgebungsinitiative zur Schenkungsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge

RA/StB Jochen Bohne, LL.M., Handelsverband Deutschland HDE, Berlin

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Bundesrat vorgeschlagen, § 7 ErbStG durch einen neuen Absatz 8 zu ergänzen, der sich mit disquotalen Einlagen und verdeckter Gewinnausschüttungen befasst. Satz 1 des geplanten § 7 Abs. 8 ErbStG soll disquotale Einlagen als Schenkung i. S. des ErbStG erfassen und zielt auf Umgehungsgestaltungen, bei denen Zuwendungen nicht direkt an den Bedachten, sondern an dessen Kapitalgesellschaft geleistet werden. (mehr …)

Medienfonds erneut auf dem Prüfstand oder nur ein Sturm im Wasserglas?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Zwischen 1998 und 2005 haben mehr als 250.000 Anleger mehr als  15 Mrd. € in Medienfonds investiert; gut 6 Mrd. € flossen in leasingähnliche Strukturen. Da das Gesetz keine Aktivierung der Herstellungskosten selbst hergestellter Filme erlaubt, führen die Kosten zu sofort abzugsfähigem Aufwand. Daraus sich ergebende Verlustzuweisungen spart Steuern im Jahr der Zeichnung des Engagements, jedoch nur vorübergehend. Denn Grundvoraussetzung für eine steuerliche Anerkennung ist die Absicht, über die Laufzeit des Engagements einen Totalgewinn zu erzielen. Die Gewinnbesteuerung wird also nur in die Zukunft verschoben; bei Medienfonds ganz überwiegend an das Ende einer in der Regel fest vereinbarten Laufzeit der Lizenzverträge. (mehr …)

Bei Auslandsdividenden mindert Quellensteuer die Rendite

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Am 22. 9. 2011 war die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen aus Angst vor einer neuen Rezession auf ein Rekordtief bei 1,65% gesunken und bei 30 Jahren waren es 2,43%. Zur gleichen Zeit brachten zehnjährige US-Staatsanleihen über zehn Jahre 1,75%. Abzüglich Steuern und der Inflationsrate lässt sich hier netto kaum noch etwas verdienen. Im Vergleich zu den Erträgen aus Festgeld oder Anleihen erscheint eine Dividendenrendite vieler europäischer Aktien mit über 5% dagegen lukrativ. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass von der Ausschüttung unabhängig von der Vorlage eines Freistellungsauftrags meist weniger als einkalkuliert auf das Konto des Aktionärs fließen. Denn die einzelnen Länder halten gleich eine Quellensteuer von bis zu 35% der Dividende ein. (mehr …)

Reinvestitionsklausel versus Lohnsummenprüfung

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Wird unternehmerisches Vermögen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, inländisches Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften von mehr als 25%) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen auf die nächste Generation oder einen Dritten übertragen, können weitgehende steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Im Grundsatz bleiben 85% des unternehmerischen Vermögens von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschont (Regelverschonung), auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ eine vollständige Verschonung erreicht werden (Optionsverschonung). (mehr …)

Zur schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Begünstigung im Fall einer Kapitalerhöhung

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen schenkungsteuerlich „begünstigt“. Entsprechendes gilt im Fall einer Übertragung von Todes wegen. Eine Begünstigung in Form einer vollständigen Vermeidung von Schenkungsteuer ist nicht ausgeschlossen. Voraussetzungen für eine begünstigte Schenkung sind u. a. eine unmittelbare Beteiligung des Schenkers in Höhe von mehr als 25% am Nennkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung (Mindestbeteiligung, § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) und ein „Behalten“ der schenkweise erworbenen Anteile durch den Beschenkten für fünf oder sieben Jahre (Behaltensfrist, § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 ErbStG). Wird die Behaltensfrist verletzt, kommt es (nachträglich) zu einem (anteiligen) Wegfall der Begünstigung (Nachversteuerung).

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Unternehmer müssen jetzt für die USt einen Erstattungsantrag stellen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Wurden Selbstständigen anlässlich von Geschäftsreisen oder Messebesuchen im EU-Ausland Aufwendungen in Rechnungen gestellt, in denen ausländische Umsatzsteuer enthalten ist, dürfen sie diese nicht bei ihrem deutschen Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, gibt es ein gemeinschaftsrechtliches Vergütungsverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer sich die ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen. Allerdings sollten sie sich beeilen, wenn es um Rechnungen aus dem Jahr 2010 geht. Denn die Frist läuft Ende September 2011 aus und kann nicht verlängert werden. (mehr …)

E-Kompromisse zur E-Bilanz Taxonomie

Robert Risse, Leiter der Abteilung Steuern der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf.

Das BMF-Schreiben zur Einführung der E-Bilanz soll nach Überarbeitung Ende September 2011 veröffentlicht werden. Ab Mai 2012 ist die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzämter technisch möglich. Die E-Bilanz soll ein „Baustein“ in der E-Government-Strategie der Bundesregierung werden. Durch den Wegfall der papierbasierten Verfahrensabläufe sollen bürokratische Lasten in den Unternehmen abgebaut und das Verwaltungshandeln moderner, leistungsfähiger und effizienter gestaltet werden (BT-Drs. 16/10188 S. 13). (mehr …)

Das EuGH-Urteil Meilicke II – oder: die europarechtlichen Nöte der Finanzverwaltung

Prof. Dr. Andreas Musil, Universität Potsdam

Der Dauerstreit zwischen Herrn Meilicke und dem deutschen Fiskus hat nun schon eine zweite Entscheidung des EuGH hervorgebracht, und zwar das Urteil Meilicke II, Rs. C-262/09 vom 30. 6. 2011 (DB 2011 S. 1617). Es geht um die verfahrensrechtlichen Folgen der Europarechtswidrigkeit des alten deutschen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens. Dass die Anrechnungsmöglichkeit nur für im Inland gezahlte Körperschaftsteuer nicht mit den Grundfreiheiten im Einklang stand, war schon seit langem klar und unbestritten. Die deutsche Rechtslage ist auch schon längst an die europarechtlichen Anforderungen angepasst worden. Allerdings wurde die entsprechende EuGH-Rechtsprechung, insbe sondere infolge der Urteile Manninen (EuGH-Urteil vom 7. 9. 2004 – Rs. C-319/02, DB 2004 S. 2023) und Meilicke I (EuGH-Urteil vom 6. 3. 2007 – Rs. C‐292/04), zu einem fiskalischen Risiko für den deutschen Staat. (mehr …)