Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Finanztransaktionssteuer ante portas?

RA/StB/WP Volker Bock, LL.M., Tax Partner Ernst & Young, Eschborn

Die Diskussion über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) hat in letzter Zeit deutlich angezogen: Ende Juni sprach sich die EU-Kommission für eine EU-eigene FTS als Teil ihrer Finanzplanung 2014–2020 aus. Mitte August gaben dann Bundeskanzlerin Merkel und Präsident Sarkozy ihre Zusage, den für den Herbst geplanten EU-Legislativvorschlag bis Ende September durch eigene Vorschläge zu unterstützen. Damit ist nun ein Rechtssetzungsprozess auf dem Weg, der es lohnt, die wesentlichen Aspekte der FTS näher zu betrachten. (mehr …)

Das Steuerabkommen mit der Schweiz, Unmut und potentielle Auswirkungen

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Am 10. 8. 2011 haben Unterhändler der Schweiz und Deutschlands in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert (vgl. PM des BMF Nr. 32/2011 vom 10. 8. 2011). Der vollständige Text der Übereinkunft liegt derzeit noch nicht vor; er wird erst nach Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen veröffentlicht. Das Steuerabkommen könnte Anfang 2013 in Kraft treten. (mehr …)

Der Bundesfinanzhof und die ungarische Personengesellschaft

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Der BFH befasst sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 25. 5. 2011 (I R 95/10, DB 2011 S. 6) mit interessanten international-steuerlichen Fragen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung. Ein klassischer internationaler Qualifikationskonflikt ist vom BFH zu lösen; transparentes und intransparentes Besteuerungskonzept bei Personengesellschaften stoßen aufeinander. (mehr …)

Zum Steuerabzug der Kosten für die universitäre Bildung

Jun.-Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Darmstadt

Was ist der Zweck eines universitären Studiums? Diese Frage hat die einschneidenden Stu­dien­reformen der letzten Jahre ebenso begleitet wie den po­litischen Diskurs um die Recht­fertigung von Studien­gebühren. Im Steuerrecht war sie erneut Gegenstand einer Entschei­dung des BFH vom 28. 7. 2011 (VI R 7/10, DB 2011 S. 1836). Streitig war, ob Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss vorweg­genom­mene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Die ständige Rechsprechung hatte bis 2002 die berufliche Veranlassung der Ausbildungsauf­wen­dun­gen für einen erstmaligen oder neuen Beruf verneint, den Zweck eines Studiums in der persön­lichen Selbstverwirk­lichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Er­lan­gung einer gesell­schaftlichen Stellung gesehen.

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Neue Hürde bei der erbschaftsteuerlichen Poolung stimmrechtsloser Anteile?

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Nach den Vorschriften des ErbStG kann der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft seine Gesellschaftsanteile im Rahmen einer Schenkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen schenkungsteuerlich „begünstigt“ übertragen. Entsprechendes gilt im Fall einer Übertragung von Todes wegen. Eine vollständige Vermeidung von Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer ist nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine begünstigte Schenkung ist u. a. eine unmittelbare Beteiligung des Schenkers in Höhe von mehr als 25% am Nennkapital der Gesellschaft (Mindestbeteiligung) zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). Auf die Anzahl der dem Schenker zustehenden Stimmrechte kommt es nicht an, d. h. auch die Übertragung stimmrechtsloser Anteile ist begünstigungsfähig. Danach kann z. B. die Schenkung einer 30% Beteiligung am Grundkapital einer Aktiengesellschaft in Form stimmrechtsloser Vorzugsaktien begünstigt sein. (mehr …)

Forderungsverzicht und Konzernrückhalt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Möglicherweise kommt bei der Lösung der Probleme, die der Forderungsverzicht eines Gesellschafters für eine kränkelnde Gesellschaft verursacht („Verzichtsgewinn“) von unerwarteter Seite Unterstützung: Die Finanzverwaltung hat im März diesen Jahres Bemerkenswertes über die Auswirkungen des Konzernrückhaltes auf Gesellschafterdarlehen geschrieben. Die entscheidende Frage der Werthaltigkeit stellt sich in neuem Licht dar. Zur Erinnerung: Aus Sicht eines darlehensgebenden Gesellschafters kann die fehlende Werthaltigkeit einer Forderung gegen eine Tochtergesellschaft dazu führen, dass auf die Forderung eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist. (mehr …)

Umsatzsteuer für privater Betreiber von Solaranlagen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Wird der über die Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses erzeugte Strom zumindest in das allgemeine Stromnetz eingespeist, liegt auch bei sonst nur privat tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit vor, die das Finanzamt der Unternehmereigenschaft zuordnet. Dies gilt auch dann, wenn der erzeugte Strom vom Hausbesitzer überwiegend nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern intern privat für den eigenen Wohnbereich verbraucht wird. (mehr …)