Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Wird die Pkw-Privatnutzung zu hoch besteuert?

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Unternehmer, Freiberufler, Landwirte sowie Gesellschafter einer KG, OHG oder GbR dürfen ihre Privatfahrten pauschal beim Finanzamt abrechnen, wenn sie den Pkw mehr als 50% für betriebliche Zwecke verwenden. Ansonsten müssen sie sich die lästige Arbeit machen, ein Fahrtenbuch zu führen. Viele setzen jedoch ohne Mühe pro Monat ein Prozent vom offiziellen Listenpreis des Herstellers ansetzen, wenn sie einen Wagen maximal bis zu 49,9% für Freizeit, Urlaub oder Fahrten durch Familienangehörige verwenden. Dann lassen sich sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben absetzen und die hierin erhaltene Vorsteuer wird vom Finanzamt in voller Höhe erstattet. Im Gegenzug muss ein Gewinnzuschlag auf Basis des Autoneupreises erfolgen. Für die Strecke von der Wohnung zur Firma ist ebenfalls der Listenpreis Bemessungsgrundlage und es muss monatlich ein Anteil versteuert werden. (mehr …)

Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Ge­wer­be­steuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen.  Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.

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Steuerkontaminiertes Vermögen im Nachlass

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Partner      bei P + P Pöllath + Partners, München

Der Erbe, der nicht deklariertes Vermögen oder unversteuerte Vermögenserträge im Nachlass findet, muss unverzüglich die Finanzbehörden hierüber informieren, um das eigene Abgleiten in eine möglicherweise dauerhafte Steuerunehrlichkeit zu vermeiden. Das damit bestehende Risiko der Begehung einer Steuerstraftat durch den Erben wurde durch die Reform der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft. Nicht erst der Ankauf von sog. Steuer-CDs mit den Daten möglicher Steuerhinterzieher hat das Auffinden von steuerkontaminiertem Vermögen (insbesondere nicht deklarierte ausländische Bankkonten und Immobilien) im Nachlass zu einem echten Risiko für Erben werden lassen. Auch der Abschluss von Informationsabkommen zwischen Deutschland und Steuer-Oasen wie Monaco, Jersey oder Liechtenstein sowie der seit dem Jahr 2006 mögliche europaweite Kontenabruf haben die Aufgriffswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.   (mehr …)

Vorsteuer: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

RA/StB Ralph Korf, München

Mit Urteil vom 7. 7. 2011 (V R 42/09, DB 2011 S. 2300) hat der BFH die Frage geklärt, bis wann spätestens die Zuordnungsentscheidung dokumentiert sein muss, um bei gemischt-genutzten Gegenständen den Vorsteuerabzug zu ermöglichen: Es ist der gesetzliche Abgabetermin der Jahres-USt-Erklärung, also der 31. 5. des Folgejahres, in welchem die abziehbaren Vorsteuern angefallen sind. Dies war von den Finanzgerichten unterschiedlich gesehen worden. (mehr …)

Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer auf dem Prüfstand

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Dem BVerfG wurden jetzt zwei Verfassungsbeschwerden zur Grunderwerbsteuer vorgelegt, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5% vom Veräußerungspreis beträgt. Dabei geht es um steuerfreie Immobiliengeschäfte zwischen Personen einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Diese immer weiter zunehmende Lebensform wurde bei der Einführung im Jahre 2001 vom Fiskus zunächst überhaupt nicht berücksichtigt und in allen Bereichen wie die Verbindung von fremden Personen eingestuft. Insbesondere gab es keine Gleichstellung mit Eheleuten, was nur im Familien- und Erbrecht erfolgte. (mehr …)

Verbilligte Vermietung einer Wohnung wird steuerlich vereinfacht

StB Dr. Michael Best, Partner      bei P + P Pöllath & Partners, München

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 23. 9. 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG) verabschiedet und der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Eine der Neuregelungen betrifft § 21 Abs. 2 EStG. Danach gilt eine dauerhafte Wohnraumvermietung nun stets als vollentgeltlich (d. h. voller Werbungskostenabzug) wenn das Entgelt mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt. Im Einkommensteuergesetz ist der Fiskus nur an Tätigkeiten interessiert, die zu einem Überschuss führen. Die Geltendmachung von Verlusten ist in vielen Vorschriften eingeschränkt, teilweise so weitgehend, dass sich die Frage stellt, ob der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch abgebildet wird. (mehr …)

Erläuterungen zur Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht veröffentlicht

RA/StB Ralph Korf, München

Die Generaldirektion Zölle und Steuern (TAXUD) hat am 5. 10. 2011 die im Beitrag vom 30. 5. 2011 angekündigten Erläuterungen veröffentlicht. Diese „explanatory notes“ liegen derzeit nur in englischer Sprache vor, die Hintergrundinformationen auf der Internetseite der TAXUD dagegen auch auf Deutsch. Zweck der Erläuterungen ist es gemäß ihrer Einleitung, den Mitgliedstaaten mehr als ein Jahr vor der verpflichtenden Umsetzung der Regelungen der RL 2010/45/EU zum 1. 1. 2013 eine einheitlichere Implementierung zu erlauben und der Wirtschaft die erforderlichen Informationen zu geben, um sich frühzeitig an die neuen Vorschriften anzupassen. (mehr …)

Einbringung – Steuervereinfachung mit bösen Konsequenzen

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann seine Beteiligung steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen. Voraussetzung ist vor allem, dass die aufnehmende Gesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft hält, sog. „qualifizierter Anteilstausch“, § 21 UmwStG. Die praktischen Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aus der Missbrauchsvermeidungsklausel des § 22 UmwStG.  (mehr …)