Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Steuerbegünstigte Unternehmensnachfolge auch in Drittstaaten?

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Diese Frage hat der BFH kürzlich (Beschluss vom 15. 12. 2010 – II R 63/09, DB 2011 S. 214) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der BFH äußert unter europarechtlichen Gesichtspunkten erhebliche Zweifel, ob eine erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften je nach deren Belegenheit innerhalb oder außerhalb der EU bzw. des EWR mit der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) vereinbar ist (vgl. Kessler, Steuerboard, DB0403646).  (mehr …)

Steuerhilfe für Griechenland-Anleger

StB Stefan Renger, Noerr LLP, Düsseldorf

Die Regeln für die Abgeltungsteuer sind komplex – bieten aber auch manch überraschende Gestaltungsmöglichkeit, um die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen deutlich zu senken. Erzielt der Steuerpflichtige positive Kapitalerträge, ist es sein Ziel, dass diese Erträge nur der Abgeltungsteuer von 25% und nicht etwa dem höheren Spitzensteuersatz unterliegen. Der Gesetzgeber hat jedoch Abwehrvorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass bei der – leicht gestaltbaren – Fremdfinanzierung eines Unternehmens durch den Gesellschafter ein Vorteil aus der Steuersatzspreizung entsteht. Deshalb unterliegen Zinsen, die ein Gesellschafter von seiner GmbH für die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens erhält, nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem normalen Einkommensteuersatz. (mehr …)

Steuerfreistellung für Abfindungen nach dem deutsch-britischen DBA

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Das FG Nürnberg hatte im Urteil vom 14. 12. 2010 (1 K 1134/2008) zu entscheiden, ob die Finanzbehörde für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns in Deutschland den Nachweis verlangen durfte, dass der Arbeitslohn nach Großbritannien (GB) überwiesen oder dort entgegengenommen wurde („remitted“). Das Gericht entschied, dass ein solcher Nachweis nach dem DBA GB  nicht verlangt werden kann, um den im Abkommen vorgesehenen deutschen Besteuerungsverzicht zu gewähren. Die so genannte Remittance-Base-Klausel ist auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) nicht anzuwenden. Das FG hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, auf den das DBA GB in der bis 2010 geltenden Fassung (DBA GB – alt) anzuwenden war. (mehr …)

BFH schränkt erweiterte Gewerbesteuerkürzung ein!

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Mit Urteil vom 19. 10. 2010 (I R 67/09, DB 2011 S. 455) versagte der BFH der Komplementär-GmbH einer „rein“ vermögensverwaltend tätigen, nicht gewerblich geprägten KG in einer bei geschlossenen Immobilienfonds typischen Gesellschaftsstruktur die begehrte sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen. Dem Urteil kommt Breitenwirkung zu. Auch andere Immobilienstrukturen bedürfen der Überprüfung, soweit möglich, einer „Neujustierung“. Ohne erweiterte Kürzung kann sich die Gesamtsteuerlast verdoppeln. (mehr …)

Günstige Urteile für Selbstständige aus Niedersachsen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Im Vorgriff auf eine geplante Herstellung oder Anschaffung von Anlagegütern innerhalb der folgenden drei Jahren können Unternehmer, Freiberufler, Personen- sowie und Kapitalgesellschaften bereits vorab einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd abziehen, indem sie 40% der voraussichtlichen Aufwendungen in ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Die Summe darf je Betrieb 200.000 € betragen, wenn der Selbstständige den geplanten Erwerb dem Finanzamt seiner Funktion nach benennt. Zu dieser Vergünstigung für die mittelständische Wirtschaft, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die beliebte Ansparrücklage abgelöst hatte, hat jetzt das FG Niedersachsen in zwei Fällen gegen die Ansicht der Finanzverwaltung und zugunsten von Unternehmern entschieden. (mehr …)

Goldrausch oder Stampede im Wilden Westen?

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die US-amerikanischen FATCA-Regelungen wurden mit dem am 18. 3. 2010 verabschiedeten „Hiring Incentives to Restore Employment Act of 2010“ (kurz: HIRE Act) in §§ 1471-1474 Internal Revenue Code (IRC) eingeführt. FATCA ist grundsätzlich auf alle Zahlungen anwendbar, die nach dem 31. 12. 2012 geleistet werden.  Ziel ist die Sicherung des Steueraufkommens der USA durch weltweite Erfassung von US-Steuerpflichtigen (US-Persons). US-Person kann auch sein, wer in den USA weder Wohnort noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, z. B. US-Staatsbürger, die nicht in den USA ansässig sind. (mehr …)

Erneute Änderung des Erbschaftsteuergesetzes

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

Der Bundesrat hat am 17. 6. 2011 beschlossen, in den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinieumsetzungsgesetz-BeitrRLUmsG) neben den bereits von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzungen des Erbschaftsteuergesetzes weitere Änderungen dieses Gesetzes aufzunehmen (Drucks. 253/11). Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist die vom Bundesrat angestrebte Neuschaffung eines § 7 Abs. 8 ErbStG von erheblicher Bedeutung. Der Bundesrat versucht mit § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG-E, die Besteuerungslücke bei Vermögenstransfers im Rahmen von disquotalen Einlagen per Gesetz zu schließen. (mehr …)

Viele Immobilienbesitzer können weniger Vorsteuer abziehen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Anfang 2011 war eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer in Kraft getreten, die Eigentümer von teilweise unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden betrifft. Klassischer Fall ist das Zweifamilienhaus, in dem das Erdgeschoss als Ladenlokal selbst genutzt oder an einen anderen Unternehmer vermietet ist und die Familie im Obergeschoss wohnt. Hier konnte bislang das gesamte Grundstück dem Unternehmen zugeordnet und die auf die Gebäudeherstellungskosten insgesamt entfallende Umsatzsteuer komplett als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Gegenzug musste der Anteil für die Privatnutzung über zehn Jahre hinweg zurückbezahlt werden, also eine zinslose Stundung vom Fiskus. (mehr …)