Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Rechtsanwalts-LLP?

Dr. Helder Schnittker, LL.M., Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht, FGS Flick Gocke Schaumburg

RA/FAStR Dr. Helder Schnittker, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Bonn

In der Praxis ging man bislang ganz überwiegend davon aus, dass die nach ausländischem Handelsrecht bestehende Verpflichtung einer ausländischen Gesellschaft, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen, für die Besteuerung in Deutschland ohne Bedeutung ist. Das BMF ist dieser Auffassung in einem kürzlich erschienenen Schreiben mit dem Hinweis entgegengetreten, dass auch ausländische Rechtsnormen eine Buchführungspflicht für Zwecke der Besteuerung in Deutschland begründen können. Dieser Hinweis birgt einigen Sprengstoff über den eigentlichen Anwendungsbereich des Schreibens hinaus. Insbesondere hierzulande in ausländischer Rechtsform tätige Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürften hier alarmiert sein. (mehr …)

Wegfall von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragung verfassungswidrig?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Das FG Hamburg sieht in § 8 c KStG einen Verstoß gegen das Grundgesetz und hat deshalb die Vorschrift dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Einer der tragenden Gedanken des Ertragssteuerrechtes ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Hierzu gehört auch, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit erzielt mit (anderen) positiven Einkünften verrechnet werden können. Denn nur die Summe seiner Erträge aus der Erwerbstätigkeit (d. h. nach Verrechnung der Verluste mit den Erträgen) führt zu einer zutreffenden Besteuerung seiner (steuerlichen) Leistungsfähigkeit. (mehr …)

Reform der Konzernbesteuerung

Prof. Dr. Johanna Hey, Universität zu Köln

Die Verlustverrechnung ist eine der steuerpolitischen Großbaustellen. Zu ihr gehört auch die Reform der Gruppenbesteuerung, obwohl deren Wirkungen mit der Nichtanwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und der so genannten Schachtelstrafe sowie den Erleichterungen bei der Zinsschranke weit über die bloße Ergebniszurechnung hinausgehen. Dennoch dürfte gerade vor dem Hintergrund des Beteiligungsverlustes ausschließenden § 8b Abs. 3 KStG der Hauptvorteil der Organschaft in der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen innerhalb des Organkreises und der Überwindung des körperschaftsteuerrechtlichen Trennungsprinzips liegen. (mehr …)

Gewerblicher Grundstückhandel mit einem Hausverkauf

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Ein unerwünschter gewerblicher Grundstückshandel liegt aus Steuersicht im Regelfall nur vor, wenn mindestens vier Objekte innerhalb von fünf Jahren verkauft werden. In einem jetzt vom BFH entschiedenen Fall reichte hingegen die Veräußerung eines einzigen Gebäudes nach mehr als fünf Jahren, um den Vorgang der Gewerbesteuer zu unterwerfen. (mehr …)

Der Bundesfinanzhof und die IFRS

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Die IFRS – International Financial Reporting Standards – sind ein angelsächsisch geprägtes Regelwerk internationaler Rechnungslegungsstandards für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die der Informationsverbesserung auf effizient und kostengünstig arbeitenden Kapitalmärkten dienen sollen. Transparente und vergleichbare Rechnungslegungsinformationen sind das Ziel. Das Mittel ist ein zwar prinzipienbasiertes, aber sehr fallgruppenorientiertes, umfangreiches Regelwerk mit teils hoher Unbestimmtheit (etwa bei der Ermittlung von fair values). Es kommt vor allem bei der Konzernrechnungslegung der Kapitalmarktunternehmen zur Anwendung. Durch das so genannte Komitologieverfahren wird aus den von einem privaten Standardsetzer – dem IASB in London – geschaffenen Regelungen Europarecht. (mehr …)

Teilbetrieb goes Europe

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Der „Teilbetrieb“ ist ein wichtiges steuerliches Tatbestandsmerkmal bei Unternehmensumwandlungen. Wird zukünftig ausschließlich von der EU (bzw. vom EuGH) festgelegt, was darunter zu verstehen ist? Der vom BMF im Mai auf seiner Internetseite veröffentlichte Entwurf eines Erlasses zum Umwandlungssteuergesetz weist in diese Richtung. (mehr …)

Unberechtigter USt-Ausweis bei nicht ordnungsgemäßen Rechnungen

Dr. Eduard Forster, Partner bei Deloitte, München

Der BFH hat mit Urteil vom 17. 2. 2011 (V R 39/09, DB 2011 S. 1200) – unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisher anderslautenden Rechtsprechung – entschieden, dass ein unberechtigter Ausweis von USt auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn diese nicht alle gesetzlich aufgezählten Pflichtangaben enthält. Denn die für den Vorsteuerabzug an den Rechnungsbegriff zu stellenden Anforderungen im Rahmen des § 15 UStG bzw. die zum unberechtigten Steuerausweis führenden Voraussetzungen im Rahmen des § 14c UStG seien nicht identisch und verfolgen unterschiedliche Ziele.  (mehr …)

Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Schenkungsteuerpflicht

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Die schenkungsteuerliche Behandlung von Ehegatten-Oderkonten ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren (zuletzt FG Nürnberg, Urteil vom 25. 3. 2010 – 4 K 654/08). Grund hierfür ist, dass die steuerlichen Rechtsfolgen der Errichtung eines Oder-Kontos, d. h. die gemeinsame Inhaberschaft beider Ehepartner an einem Konto mit der Maßgabe, dass beide jeweils einzeln und unabhängig voneinander gegenüber der kontenführenden Bank über das Konto verfügen können, oftmals leichtfertig übersehen werden (vgl. hierzu: Kessler, Steuerboard, DB0417324). Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfüllt die Einräumung der Mitinhaberschaft eines Oder-Kontos bzw. die Einzahlung auf ein solches den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, da die Gemeinschaftskonten und -depots unabhängig von der Herkunft des Geldes bzw. der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zuzurechnen sind und insoweit der nicht einzahlende Ehegatte bereichert ist. Vor diesem Hintergrund sollten Steuerpflichtige bzw. ihre Berater besonderes Augenmerk darauf richten, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Risiken, die mit Oder-Konten einhergehen, auszuschließen.

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