Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Konzernname oder Marke? Das ist die (Verrechnungs-)Preisfrage

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummersbach

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummers- bach

Für international tätige Unternehmensgruppen gehört die Angemessenheit konzerninterner Verrechnungspreise regelmäßig zu den am intensivsten diskutierten Themen in steuerlichen Betriebsprüfungen. Die Schwerpunkte dieser Diskussionen haben sich in den letzten Jahren deutlich verschoben: weg von den Preisen für klassische Warenlieferungen und Dienstleistungen hin zur Verrechnung von immateriellen Wirtschaftsgütern. Dabei hat die Regelungsdichte für die Verrechnung solcher Wirtschaftsgüter dem Grunde und der Höhe nach in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mitten in diese vielschichtige Diskussion fällt nun eine Entscheidung des BFH, der sich mit einem speziellen Aspekt in der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu beschäftigen hatte: Der unentgeltlichen Nutzung des Konzernnamens durch (ausländische) Tochtergesellschaften (BFH vom 21.01.2016 –
I R 22/14, DB 2016 S. 1169). (mehr …)

Eingeschränkter Vorsteuerabzug bei Unternehmensgründern

RA/StB Svetlana Heil, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Svetlana Heil,
Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei der Gründung eines Unternehmens gilt es, bereits im Vorfeld viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären. Hierzu zählen z.B. die Rechtsformwahl für das künftige Unternehmen, das Erstellen eines Businessplanes und die eigentliche Vorbereitung der späteren unternehmerischen Tätigkeit. Werden bei solchen Vorfeldentscheidungen Berater zu Hilfe gezogen, möchten die Gründer oder die spätere Gesellschaft die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Inwieweit die (vermeintlich) künftigen Gesellschafter die entstandene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, hatte kürzlich erneut der BFH zu klären (BFH vom 11.11.2015 – V R 8/15, DB 2016 S. 689). (mehr …)

Der Brexit als Besteuerungstatbestand in Deutschland

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Wenn am 23. Juni 2016 Großbritannien über den Austritt aus der EU (Brexit) abstimmt, handelt es sich nicht nur um ein politisches Thema in Großbritannien. Vielmehr wäre von einem Brexit nahezu jeder Lebenssachverhalt betroffen, welcher auch nur einen irgendwie gearteten Konnex zu Großbritannien aufweist. (mehr …)

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

Gewährt ein Gesellschafter seiner gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft ein Darlehen und erhält er hierfür Zinsen, ist die Steuersituation eindeutig. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht vor, dass die Zinseinnahmen des Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahmen und gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu erfassen sind. Die Zinseinnahmen des Gesellschafters mindern also den steuerlichen Gesamtgewinn der gewerblichen Personengesellschaft nicht, nur im Rahmen der Gewinnverteilung kommt es zu einer Zuweisung der Zinsen als Gewinnanteil an den Gesellschafter, der das Darlehen gewährt. Entsprechend sind die Gewinnanteile der übrigen Gesellschafter gemindert und im steuerlichen Gesamtgewinn der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter sind die Darlehenszinsen neutralisiert. Gewährt hingegen ein Gesellschafter seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Darlehen, so ist die steuerliche Erfassung des Darlehens und der Zinszahlungen bisher nicht abschließend geklärt. (mehr …)

Common Reporting Standard

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Seit dem 1. Januar 2016 ist der sog. Common Reporting Standard (CRS) in Deutschland in Kraft. CRS basiert auf einer multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, die bestimmte Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über die Inhaber der von ihnen geführten Finanzkonten zu melden (vgl. Buge, Steuerboard vom 18.06.2015). (mehr …)

Das geschriebene Wort gilt – wann ist eine Auskunft verbindlich?

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der brave Steuerbürger ist der Auffassung, dass er sich auf die Aussagen seines Finanzamtes verlassen kann. Überrascht erfährt er von seinem Steuerberater, dass er hierzu eine verbindliche Auskunft benötigt, die obendrein noch Geld kostet. Entschließt sich der Steuerpflichtige auf dringende Empfehlung seines Steuerberaters hierzu, sieht er ein Schriftstück, das sehr formal aufgebaut ist, die Bezeichnung „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ enthält und darüber hinaus aus Laienperspektive recht umständlich wirkt. Dass es auch anders und wohl auch vernünftiger geht, zeigt ein Urteil des BFH (BFH vom 12.08.2015 – I R 45/14, DB 2016 S. 212). (mehr …)

Verhinderung der „doppelten Nicht-Besteuerung“ als allgemeiner Rechtsgrundsatz?

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Die Neuverhandlung von deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steht seit einigen Jahren ganz im Zeichen der Verhinderung von Steuerumgehungen. Während ältere DBA darauf abzielten, die mehrfache Besteuerung von Einkünften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zum Schutz der Steuerpflichtigen vor übermäßiger Steuerbelastung zu vermeiden, bezwecken jüngere DBA auch die Sicherstellung einer (Mindest-)Besteuerung durch zumindest einen der beteiligten Staaten. Im grenzüberschreitenden Kontext ist diese Vorgehensweise begrüßenswert – ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bestimmte als besteuerungswürdig empfundene Sachverhalte stets zumindest einmal der deutschen Besteuerung unterworfen werden müssen, existiert jedoch nicht. (mehr …)

BFH erleichtert steuerneutrale Realteilung

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

Die sog. Realteilung ermöglicht eine steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften, indem das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter (sog. Realteiler) aufgeteilt wird, vorausgesetzt, dass mindestens ein Gesellschafter das ihm zugewiesene Vermögen in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29.04.2004 – IV B 124/02, RS0756005 = BFH NV 2004 S. 1395) war mit der Realteilung zwingend eine Betriebsaufgabe verbunden. Das BMF (Schreiben vom 28.02.2006, BStBl. I 2006 S. 228 = DB 2006 S. 527) verlangt ebenfalls die Aufgabe des Betriebs und darüber hinaus, dass wenigstens eine quantitativ oder funktional wesentliche Betriebsgrundlage in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergeht. In Abgrenzung zur Realteilung war bislang bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft eine steuerneutrale Sachwertabfindung (z.B. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters) nur in den engen Grenzen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglich. Insbesondere die Übernahme von Verbindlichkeiten führte in diesen Fällen jedoch nach h.M. zur Gewinnrealisation. Mit zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen ist der BFH von seiner bisherigen (restriktiven) Auffassung abgerückt und hat den Realteilungsbegriff erweitert (vgl. hierzu auch Schacht, DB 2016 S. 794). (mehr …)